Coronamaßnahmen weiter verschärft – Ausgangsbeschränkung seit 9. Dezember 2020

Mittwoch, 09. Dezember 2020

Bayern verschärft die Coronamaßnahmen weiter: Seit Mittwoch, den 9. Dezember 2020, gilt wie bereits im Frühjahr der Katastrophenfall. Aufgrund landesweiter Ausgangsbeschränkungen ist zudem das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch mit triftigen Gründen möglich. Die neuen Regeln mit dem Stand 09.12.2020 finden Sie in der 10. Bayerischen Infektionsschutzverordnung im Detail. Hier bereits eine kurze Übersicht:

Landesweite Ausgangsbeschränkungen

Zu den triftigen Gründen für ein Verlassen der eigenen Wohnung gehören unter anderem die Arbeit, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, Versorgungsgänge, Sport oder Bewegung an der frischen Luft, der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule oder anderer Ausbildungsstätte und der Besuch eines anderen Haushalts, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt 5 Personen nicht überschritten wird.

Erweiterte Ausgangsperre in Hotspots (Inzidenz von mehr als 200)
Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens gilt in Landkreisen oder kreisfreien Städten, die die 7-Tages-Inzidenz von 200 überschreiten, eine Ausgangssperre. Die zulässigen Gründe zum Verlassen der eigenen Wohnung  sind im Vergleich zur Ausgangsbeschränkung deutlich reduziert. U. a. die Arbeit, medizinische Notfälle und die Wahrnehmung von Sorge-  und Umgangsrecht sowie Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen, Minderjährigen oder Sterbenden gehören dazu. Für Unterschleißheim gilt dies aktuell (Stand 9. Dezember) nicht. Entscheidend ist der Inzidenzwert des Landkreises München, der zum Redaktionsschluss bei 137,2 lag.

Sonderregeln über Weihnachten

Nur im Zeitraum vom 23. bis zum 26. Dezember gelten die von Bund und Ländern beschlossenen gelockerten Kontaktbeschränkungen. Höchstens zehn Personen dürfen sich in diesem Zeitraum treffen (gilt nicht für zugehörige Kinder unter 14 Jahren). Über Silvester und Neujahr gelten keine Sonderregeln.

Schulen
Ab Jahrgangsstufe 8 gilt Wechselunterricht. An beruflichen Schulen wird komplett auf Distanzunterricht umgestellt – ebenso in Hotspots ab Jahrgangsstufe 8.

Maskenpflicht
Bei Gottesdiensten besteht nun eine Maskenpflicht am Platz. Bei sämtlichen Versammlungen gilt sie für alle Beteiligten.  
Altenheime, Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
BewohnerInnen dürfen pro Tag nur noch eine Person empfangen. Besuch ist nur mit aktuellem negativem Coronatest und FFP2-Maske erlaubt.

Diese Maßnahmen gelten bis zum 5. Januar 2021. Zu finden ist die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie immer hier.

 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.