Informationen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2)

AKTUELLES:
Verlängerung und Verschärfung der Maßnahmen
Die geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden bis zum 31. Januar 2021 verlängert und teilweise verschärft.
Den Beschluss von Bund und Ländern vom 5. Januar 2021 lesen Sie hier im Wortlaut.
Die wichtigsten Punkte der verschärften Maßnahmen im Überblick.
Kabinettsbericht
Entnehmen Sie die neuesten Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen der Staatsregierung im Kampf gegen Corona dem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2021.
Rechtsgrundlagen
- Die geänderte Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis zum 31. Januar 2021.
- Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember 2020
- Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 8. Januar 2021
Weitere wichtige Rechtsgrundlagen zu Coronaschutzmaßnahmen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Die Allgemeinverfügungen des Landratsamt Münchens finden Sie im Bereich Verordnungen und Allgemeinverfügungen unter der Teilüberschrift "Allgemeinverfügungen Infektionsschutz".
Fallzahlen im Landkreis München und Unterschleißheim
Die aufgeschlüsselten Fallzahlen im Landkreis München und die täglichen Neuinfektionen in Unterschleißheim finden Sie unter:
www.landkreis-muenchen.de/coronavirus
Weitere Informationen
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Informationen der Behörden
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Häufig gestellte Fragen
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Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
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Alles zum Coronavirus in leichter Sprache
Was ist das Coronavirus? Was muss ich jetzt tun? Was darf man jetzt nicht mehr machen?
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Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App wird vom Robert-Koch-Institut für die Deutsche Bundesregierung herausgegeben. Sie hilft mögliche Risikobegegnungen mit Corona-positiven Personen nachzuverfolgen.
Weiter Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts
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Verhalten bei Verdacht auf Infektion
Sofern Sie typische Symptome zeigen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt oder kontaktieren Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117.
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Einreise aus Risikogebieten
Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie die aktuell geltende Einreise-Quarantäneverordnung (EQV). Der EQV-Check Bayern zeigt Ihnen zudem die unterschiedlichen Fälle für Einreisende aus Risikogebieten.
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"15-km-Regel" für touristische Tagesausflüge
Auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration finden Sie die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte der "15-km-Regel" für touristische Tagesausflüge.
Was Sie tun können:
