Kommunen unterstützen Landratsamt - Start des gemeinsamen Corona-Testzentrums für Ober- und Unterschleißheim

Donnerstag, 19. März 2020

Der Landkreis München hat die Kommunen für den Aufbau von Corona-Testzentren um Unterstützung gebeten. In den Testzentren können ausschließlich Personen auf eine Coronavirus-Infektion untersucht werden, wenn ein Arzt dies bei begründeten Verdachtsfällen verordnet hat.
Die Feststellung einer ärztlichen Indikation erfolgt durch ein vorheriges telefonisches Gespräch mit dem Hausarzt ohne Praxisbesuch.
Ein Test ist demnach ausschließlich für solche Personen vorgesehen, die hierfür eine Bestätigung durch einen Arzt vorlegen an der Teststation vorweisen können.

Die Teststation trägt dazu bei, das örtliche Gesundheitssystem in den einzelnen Arztpraxen zu entlasten und dort eine Ansteckungsgefahr auszuschließen. Die Ersten Bürgermeister aus Ober- und Unterschleißheim, Christian Kuchlbauer und Christoph Böck, haben sich auf eine gemeinsame Einrichtung verständigt. Das Vorgehen wurde unter Einbindung  von Herrn Dr. Friedrich Kiener als leitendem Facharzt für diese Teststation entwickelt und abgestimmt.
Die Teststation wird auf dem Volksfestplatz in Unterschleißheim mit Unterstützung des Bayerischen Roten Kreuzes eingerichtet. Hierfür wird ein spezieller Bereich auf dem Platz abgetrennt. Patienten, die durch ihren Hausarzt geschickt werden, gelangen durch eine spezielle Einlasskontrolle, an der ein Sicherheitsdienst bereit steht. Der Test kann direkt im Auto unter Anleitung einer Fachkraft durch den Patienten selbst durchgeführt werden. Die ersten Tests erfolgen bereits am Freitag, den 20. März 2020. Genaue Informationen zum Ablauf erhalten die zu testenden Personen von ihrem Arzt mitgeteilt. Die Stadt bittet nachdrücklich darum, die Teststation nicht ohne ärztliche Verordnung aufzusuchen.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.