Kindertageseinrichtung - Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.09.2023

Mittwoch, 17. Mai 2023

Die letzte Gebührenerhöhung für die Kindergärten, Krippen und Horte erfolgte 2004. Seitdem gab es nur geringe Anpassungen und eine Gebührenreduzierung im Jahr 2019 in Form eines Zuschusses von 100 Euro pro Betreuungsplatz für die Krippen. Der jährlich steigende Defizitausgleich der Stadt machte nun eine Gebührenanpassung in Höhe der Inflationsrate von 7,9 Prozent nötig.

Die Kosten der Kinderbetreuung für die stadtweit etwa 2.100 Betreuungsplätze, die nicht durch die Elterngebühren gedeckt werden, trägt die Stadt durch den Defizitausgleich. Die Ausgaben der Stadt für die Kindertageseinrichtungen betrugen im Jahr 2019 noch rund 2,8 Mio. Euro und sind bis 2022 auf rund 5,3 Mio. Euro angestiegen. Diese Beträge setzen sich zusammen aus der gesetzlichen kommunalen Pflichtförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und dem freiwilligen Defizitausgleich. Zu den Aufwendungen des freiwilligen Defizitausgleichs, der von der Stadt Unterschleißheim getragen wird, gehören: Personalkosten, Kosten für die Gewährung der Arbeitsmarkt- und Großraumzulage, die Anpassung des Anstellungsschlüssels auf bis zu 1:8, die Gebührenermäßigungen, der Krippenzuschuss, Ausflugszuschüsse, der kindbezogene Zuschuss, anteilige Betriebskosten sowie außerplanmäßige Anschaffungen der Einrichtungen.

Eine Umstellung auf einkommensabhängige Gebühren für alle Kindertageseinrichtungen ist kurzfristig nicht möglich, da zuerst sämtliche Vertragsmodelle geändert werden müssen. Dazu sind umfassende Beratungen und Verhandlungen mit den Trägern und Einrichtungen notwendig. Daher hat der Sozialausschuss beschlossen, die Gebühren im Rahmen der Inflationsentwicklung um 7,9 Prozent anzuheben. Für das zweite Geschwisterkind gewährt die Stadt eine Ermäßigung von 25 Prozent, für jedes weitere Kind 50 Prozent. Diese Regelung wird ab dem Betreuungsjahr 2024/2025 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist, dass alle Kinder eine Einrichtung (Krippe bis Hort/Mittagsbetreuung) in Unterschleißheim besucht.

Beibehalten wird die seit 2019 geltende Reduzierung der Krippenbeiträge um 100 Euro monatlich für alle Kinder mit Wohnsitz in Unterschleißheim. Damit reduzieren sich die Elternbeiträge für einen Krippenplatz bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden täglich von 313 Euro auf 213 Euro. Zusätzlich haben Eltern mit einem Kind und einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal brutto 60.000 Euro die Möglichkeit, einen Zuschuss von 100 Euro monatlich bei der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales zu beantragen. Das bayerische Krippengeld wird bei Bewilligung direkt an die Eltern ausgezahlt.

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