6-streifiger Ausbau AD München - Feldmoching bis AK Neufahrn Planfeststellung nach §§ 17, 17a FStrG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG
- Einladung Erörterungstermin -
1. Einwendungen und Stellungnahmen, die im o.g. Planfeststellungsverfahren fristgerecht ein gegangen sind, wird die Regierung von Oberbayern mit den Beteiligten erörtern.
Der Erörterungstermin findet statt am
22.07.2019
für die Landeshauptstadt München, die Gemeinde Oberschleißheim sowie die Träger öffentlicher Belange, die Leitungsträger und anerkannten Vereinigungen
23.07.2019
für die Stadt Unterschleißheim, die Gemeinden Haimhausen und Eching sowie die Träger öffentlicher Belange, die Leitungsträger und anerkannten Vereinigungen
24.07.2019
für die Mandanten der Rechtsanwaltskanzleien Landvokat, Scheel & Waiden, Schönefel der/Ziegler/Lehners, Wagensonner und sonstige anwaltlich vertretene Mandanten
25.07.2019
für private, nicht anwaltlich vertretene Einwender mit Grundinanspruchnahmen (d.h. deren Grundeigentum unmittelbar in Anspruch genommen wird)
26.07.2019
für private, nicht anwaltlich vertretene Einwender zu allen Sachthemen .
Bei Bedarf werden die Termine am 29.07.2019 fortgesetzt. Wenn ein Bedarf vorliegt, wird das jeweils am Ende eines Erörterungstages bekanntgegeben.
Alle Veranstaltungen beginnen um 09:00 Uhr.
Die Termine dauern längstens bis voraussichtlich 18.00 Uhr; ein früherer Schluss der täglichen Erörterung bleibt vorbehalten.
Die Erörterung findet statt in der
Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39
Maximiliansaal (6. OG - barrierefreier Zugang) 80538 München
2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Neben dem Träger des Vorhabens können die Einwender, die sonstigen von dem Vorhaben Betroffenen, Behörden, Versorgungs- und Leitungsträger sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen teilnehmen, soweit nicht aus Gründen des Datenschutzes nur mit einzelnen Betroffenen zu erörtern ist und weitere Personen für diese Zeit von der Anwesenheit ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Regierung von Oberbayern zu geben ist.
An den festgesetzten Erörterungstagen werden die Einwendungen und Stellungnahmen der jeweils genannten Träger öffentlicher Belange, anerkannten Vereine bzw. privaten Einwender besprochen.
Die Einwender können auch an den Erörterungstagen, an denen sie nicht genannt sind, im Rahmen des verfügbaren Platzangebotes teilnehmen. Auch die Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, können an allen Terminen im Rahmen des verfügbaren Platzangebotes und ohne Rederecht teilnehmen.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freiwillig. Bei Nichterscheinen verbleibt es bei den form- und fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen; diese werden auch ohne eine Teilnahme am Erörterungstermin im Rahmen der Entscheidungsfindung behandelt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen bleiben unberücksichtigt. Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet.
3. Aufwendungen für die Teilnahme wie für einen Bevollmächtigten können nicht erstattet wer den.
4. Diese Bekanntmachung wird gemäß Art. 27a BayVwVfG zusätzlich auf der Internetseite der Stadt USH bereitgestellt
Unterschleißheim, 26.06.2019
Erster Bürgermeister
Christoph Böck