Schneeräumen auf den Gehwegen ist Anliegerpflicht, auch Gewerbetreibende sind Anlieger!

Donnerstag, 10. Januar 2019

Stadt Unterschleißheim informiert zum Winterdienst – alle Anlieger müssen ran


Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Unterschleißheim erneut auf die Verkehrssicherungspflicht der Anlieger im Winter hin: In diesen Tagen sollten die Vorbereitung auf den notwendigen Winterdienst bei Schneefall, überfrierender Nässe und Glätte abgeschlossen sein: Stehen Streugut und für den Fall der Fälle Schaufeln griffbereit?
Die Stadt Unterschleißheim weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anlieger die Gehwege entlang ihrer Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen, zu streuen oder das Eis zu beseitigen und von Schnee zu räumen haben. Dies gilt insbesondere auch für die Feuerwehrzufahrten. Gegebenenfalls muss eine Vertretung organisiert oder ein gewerbliches Unternehmen beauftragt werden.


Gemäß "Verordnung der Stadt Unterschleißheim über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter" ist an Werktagen von 06.30 bis 20.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 07.30 bis 18.00 Uhr zu räumen und zu streuen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass weder Salze noch andere auftauende Mittel verwendet werden. Nur an besonders gefährlichen Stellen, wie z. B. an Treppen oder Stellen mit starkem Gefälle, ist der sparsame Einsatz von Salz zulässig.
Bei Schneefall reicht es meist aus, die Gehwege gründlich mit Schneeschaufel oder Besen zu räumen. Bei Eis und erhöhter Glättegefahr bieten sich Sand, Kies oder Sägespäne als Streumittel an. Splitt oder Granulat können hingegen giftige Substanzen wie Arsen, Blei oder Quecksilber enthalten. Bei diesen Streumitteln sollte auf das Umweltzeichen ''Der Blaue Engel" geachtet werden, da diese weitgehend frei von umweltschädlichen Stoffen sind.
Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften, die an öffentliche Straßen grenzen oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden, sind nach der geltenden Verordnung zur Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht im Winter verpflichtet.
Die Stadt bittet alle Betroffenen, diese Pflicht ernst zu nehmen, da Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Wenn Passanten infolge Verletzung der gebotenen Verkehrssicherungspflicht stürzen und zu Schaden kommen, können die Anlieger hierfür zur Haftung herangezogen werden.
Die Einzelheiten der Verordnung können Sie unter www.unterschleissheim.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Raeum_und_Streupflicht.pdf  abrufen.
Den städtischen Winterdienst übernimmt der Bauhof/Servicebetrieb. Gelingen kann der aufwändige Räum- und Streudienst nur, wenn die Winterdienstfahrzeuge die Fahrbahnen und Gehwege ungehindert räumen und sichern können: Autobesitzer werden deshalb gebeten, nach Möglichkeit nicht auf der Straße zu parken bzw. ihren Pkw in jedem Fall so abzustellen, dass Räumfahrzeuge ungehindert passieren können. Informationen zum städtischen Winterdienst finden Sie unter www.stadtwerke-ush.de/bauhof-servicebetrieb/winterdienst.html

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