Der Grundstücks- und Bauausschuss des Stadtrates hat in seiner letzten Sitzung den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 d „Gewerbegebiet Hartwiesen Ost“ einstimmig gebilligt, mit dem das dort bestehende DHL-Logistikzentrum im nördlichen Bereich der Kreuzstraße eine notwendige Erweiterungsmöglichkeit erhält.
Damit verbunden sind allerdings Verbesserungen beim Lärmschutz für die Anwohner in Lohhof-Süd, die der neue Bebauungsplan im Gegenzug vom Bauherrn und Gewerbebetrieb einfordert. Der zum südlichen Gewerbeareal angrenzende große Grün- und Waldflächenbereich einschließlich der Wegeverbindungen und des Biotoplehrpfades ab der Kreuzstraße Richtung Biotopweiher bleibt dabei als Naherholungsgebiet für die Öffentlichkeit erhalten.
Die von zahlreichen Anliegern vorgebrachten gleichlautenden Einwände zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bauleitplanverfahren vom Bauausschuss detailliert geprüft und gewürdigt.
Bei dem Gewerbegebiet Hartwiesen an der Kreuzstraße handelt es sich um keine Neuausweisung, sondern um ein seit mehreren Jahrzehnten bestehendes Areal mit unterschiedlicher Gewerbenutzung. Seit geraumer Zeit befindet sich dort unter anderem das DHL-Paketauslieferungszentrum, das in der Vergangenheit immer wieder zu Lärmbeschwerden der Anlieger in Lohhof-Süd geführt hatte.
DHL plant nunmehr eine Betriebsmodernisierung mit einer längeren Logistikhalle anstelle der derzeitigen und einer automatisierten Sortieranlage, um der zunehmenden Bedeutung des Versandhandels zeitgemäß Rechnung tragen zu können.
Einer entsprechenden Änderung des seit Anfang der achtziger Jahre rechtskräftigen Bebauungsplanes Hartwiesen für das Gewerbegebiet hat der Grundstücks- und Bauausschuss in seiner letzten Sitzung im Juli einstimmig zugestimmt.
Bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 09.11.2015 erging hierzu der Aufstellungsbeschluss für die entsprechende Bebauungsplanänderung, zu der im öffentlichen Bürgerinformationssystem auf der Homepage der Stadt entsprechende Sitzungsunterlagen eingestellt wurden.
Ein wesentlicher Grund für die Planbilligung liegt insbesondere in der damit einhergehenden Möglichkeit, im Gegenzug Verbesserungen bei den Lärmimmissionen zum Schutz der Anwohner des angrenzenden Wohngebietes Lohhof-Süd erreichen zu können.
Der Grundstückseigentümer bzw. Bauherr der Hallenerweiterung muss nämlich für eine ausreichend dimensionierte begrünte Schallschutzwand an seinen Grundstücksgrenzen zur Kreuzstraße und im rechten Winkel in Richtung zur Biotop-Waldfläche sorgen.
Diese Lärmschutzeinrichtung, die der Bauherr auf eigene Kosten selbst errichtet, ist wirksamer als die bisherige zu niedrige Wallböschung mit Grün- bzw. Baumbewuchs, die die technischen Voraussetzungen für eine ausreichende Schutzwirkung nicht erfüllt.
Zudem wird die Zu- und Abfahrt innerhalb des Betriebsgeländes zukünftig auf der Ostseite entlang der B13, anstatt wie zuvor entlang der Kreuzstraße erfolgen, und werden Teile des Anlieferungsprozesses vom Freien in die Hallen verlegt, was eine weitere Lärmreduzierung bewirkt.
Ähnliches gilt für das angrenzende Gelände der Firma BTU Hartmeier. Auch hier können durch die notwendige Vergrößerung der Fläche neue Anforderungen nach Schutz vor Lärm, Staub und weiteren Emissionen sowie ein verbesserter Gewässerschutz erreicht werden.
Die sog. Geschossflächenzahl (GFZ) als Maß der erlaubten baulichen Nutzung im Änderungsbebauungsplan bleibt gegenüber dem rechtsverbindlichen Vorgänger-Bebauungsplan unverändert, d.h. es ergibt sich keine Baurechtsmehrung, allerdings müssen im künftigen Bebauungsplan Nr. 37 d zur Erreichung des Planungsziels private Grünflächenbereiche von rd. 23.000 m² zur gewerblichen Baulandfläche umgewidmet werden.
Nach dem dem Bebauungsplanentwurf zugrundeliegenden Umweltbericht wurde eine eineinhalbfach große Fläche, also ca. 35.000 m², zur Kompensation als hochwertige ökologische Ausgleichsfläche nordwestlich von Lohhof-Süd und somit in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet hergestellt.
Der Stadt ist es sehr wichtig, dass der zum südlichen HAMA-Gewerbeareal angrenzende große Grün- und Waldflächenbereich einschließlich der Wegeverbindungen und dem Biotoplehrpfad erhalten bleibt und somit seine Naherholungsfunktion weiterhin erfüllen kann.
Im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens wird sich der Grundstücks- und Bauausschuss selbstverständlich intensiv und im Detail mit den vorgebrachten Einwänden zum Planentwurf befassen.
Bebauungsplan Nr. 37 d „Gewerbegebiet Hartwiesen Ost“ an der Kreuzstraße
Mittwoch, 29. August 2018