Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes für Schienenverkehr

Donnerstag, 08. Februar 2018

Zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat begonnen


Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Lärmaktionsplan begonnen. In der ersten Phase konnte die Öffentlichkeit persönliche Lärmsituationen schildern und ist nun bis zum 7. März 2018 aufgerufen, das Verfahren selbst zu bewerten.

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 30.06.2017 bis zum 25.08.2017 statt. Insgesamt gab es 38.000 Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen sowie weiteren Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind. In der nun begonnenen zweiten Phase ist die Öffentlihckeit aufgerufen, eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan Teil A und zum Prozessablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Ergebnisse werden anschließend in den Lärmaktionsplan Teil B eingehen und veröffentlicht.

Die Informations- und Beteiligungsplattform ist über die folgende Adresse im Internet erreichbar: www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Alternativ zur online-Teilnahme können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der Fragebogen, den das Eisenbahn-Bundesamt dafür vorbereitet hat, kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder per Post über obenstehende Adresse angefordert werden.

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