Wichtige Information zur Bundestagswahl am 24. September 2017

Donnerstag, 31. August 2017

An alle Wählerinnen und Wähler

1. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die:
- am Wahltag 18 Jahre alt sind
- ihren Hauptwohnsitz seit 3 Monaten in Deutschland haben
- nicht vom Wahlrecht, durch Gesetz, ausgeschlossen sind

2. Wer darf wählen:
Voraussetzung ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis, das im Melderegister geführt wird. Die Eintragung erfolgt von Amts wegen. Als Nachweis darüber haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten.
Sollten Sie diese nicht erhalten haben, dann wenden Sie sich unverzüglich an das Bürgerbüro im Rathaus.

3. Zuständiges Wahllokal
Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.
Achtung: Wir haben einige neue Wahllokale eingerichtet. Bitte achten Sie daher genau auf die Angabe auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Wir weisen darauf hin, dass alle unsere Wahllokale barrierefrei sind.

4. Was muss ich mitnehmen ins Wahllokal?
Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte und einen Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn Sie die Wahlbenachrichtigungskarte verlegt oder verloren haben sollten, können Sie auch mit Ihrem Ausweis in dem für Sie zuständigen Wahllokal abstimmen.

5. Briefwahlunterlagen
Füllen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vollständig aus und kommen Sie mit einem Ausweisdokument an die Information der Stadt Unterschleißheim.
Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) bei der Stadt vorliegt. Personen, die die Abholung für einen anderen besorgen wollen (auch Ehegatten), benötigen dazu eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu finden ist.

Die Stadt Unterschleißheim bietet Ihnen die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das Internet an: www.unterschleissheim.de

Für die Bundestagswahl können Sie bis Freitag, den 22.09.2017, bis 18:00 Uhr, im Bürgerbüro Unterschleißheim Briefwahlunterlagen beantragen.
In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung können Sie die Briefwahlunterlagen auch am Sonntag, den 24.09.2017, bis 15:00 Uhr im Rathaus erhalten.

Die Wahlbriefe sind an die Stadt Unterschleißheim zu richten. Werfen Sie das rote Kuvert (Wahlbrief) mit den ausgefüllten Wahlunterlagen in den nächsten Briefkasten der Deutschen Post AG oder stecken Sie dieses in den Briefkasten des Rathauses.
Die Wahlbriefe sollten bis Freitag, 22.09.2017, jedoch spätestens zum 24.09.2017 um 18.00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

6. Wahlvorgang
Sie erhalten einen Stimmzettel.
Sie haben jedoch zwei Stimmen, einmal die Erststimme und einmal die Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählen Sie einen Kandidaten von der Wahlkreisliste.
Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei.
Die Erststimme muss nicht der gleichen Partei angehören wie die Zweitstimme.

7. Weitere Hinweise
Weitere Informationen zur Bundestagswahl, insbesondere über den Wahlhergang entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen an den Schaukästen und am Wahlsonntag in den Wahllokalen sowie der Presse.

Ein sehr gutes Angebot an ausführlichen Informationen bietet die Homepage www.bundeswahlleiter.de  und die Seite des Bayerischen Landesamtes für Statistik http://www.statistik.bayern.de unter der Rubrik „Wahlen“.

8. Auskunftserteilung
Im Rathaus stehen für Auskünfte zur Eintragung im Wählerverzeichnis sowie für Briefwahlunterlagen das Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim (Tel. 310 09-0) und für allgemeine wahlrechtliche Fragen Frau Obermaier, Zimmer 124, Tel. 310 09-174, während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.

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