Wichtige Informationen zur Kommunalwahl 2014 - Landrat-Stichwahl

Mittwoch, 26. März 2014

Wichtige Informationen zur Kommunalwahl  2014 - Landrat-Stichwahl

Am 30.03.2014 findet im Landkreis München die Stichwahl zum Landrat statt. Wahlberechtigt sind  alle Personen, die bereits zu den „Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen“ wahlberechtigt waren. Dies sind:
Alle Deutschen Bürger-/innen und EU-Bürger/-innen, die
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- am Wahltag mindestens18 Jahre alt waren
- seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Unterschleißheim haben
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer darf wählen?
Voraussetzung ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis, das im Melderegister geführt wird. Die Eintragung erfolgt von Amts wegen. Als Nachweis darüber haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten.

Wo kann man wählen?


Wahllokale:
• PDF-Liste
• interaktiven Stadtplan
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Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.

Wichtiger Hinweis:
Es existieren einige neue Wahllokale. Die Stadt weist darauf hin, dass alle Wahlbezirke barrierefrei sind.
Sollten Sie das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, beantragen Sie bitte die Briefwahl-Unterlagen.

Briefwahlunterlagen:
Die bereits mit der Kommunalwahl am 16.03.2014 beantragten Briefwahlunterlagen zur Stichwahl erhalten Sie nach Vorliegen der Stimmzettel.
Sofern Sie diese für die Landrat-Stichwahl bisher nicht beantragt haben, können Briefwahlunterlagen regulär noch bis Freitag, 28.03.2014, 15.00 Uhr, im Rathaus (Information und Bürgerbüro) beantragt werden.
Außerdem können Briefwahlunterlagen am Samstag, 29.03.2014, zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr noch ausgestellt werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die bereits beantragten Unterlagen nicht zugestellt worden sind. Unter der Tel-Nr. 0176/625 86 678 steht hierfür in der vorgenannten Zeit unser Personal bereit.
In ganz besonderen Fällen, z.B. plötzliche Erkrankung, ist die Ausstellung von Briefwahlunterlagen mit Vollmacht der erkrankten Person noch bis Sonntag, 30.03.2014, 15.00 Uhr, im Rathaus (Information und Bürgerbüro) möglich.
Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) bei der Stadt vorliegt. Personen, die die Abholung für einen anderen besorgen wollen (auch Ehegatten), benötigen dazu eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu finden ist.

Wahlamt der Stadt Unterschleißheim

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