Ansprechender Büropark an der Edison-/Robert-Bosch-Straße

Mittwoch, 26. März 2014

Bauausschuss-Plazet für Neuplanung des Menlo Büro-Parks im Gewerbegebiet

 

Die Pläne liegen nun auf dem Tisch für die Nachfolge der nicht realisierten Menlo Towers im Bereich der Edison-/Robert-Bosch-Straße im Unterschleißheimer Gewerbegebiet. Bei der Behandlung der Bauvoranfrage stellte der Bauausschuss mit nur einer Gegenstimme seine Zustimmung zu dem Projekt in Aussicht und brachte die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes hierfür auf den Weg.

Ursprünglich wollte der Investor zwei Hochhäuser im Bereich Edison-/Robert-Bosch-Straße errichten. Dieses Vorhaben scheiterte an einem Bürgerentscheid im Frühjahr 2012, weshalb vom ihm nun eine Ersatzplanung für die als Gewerbegebiet ausgewiesene Baulücke in der Sichtweite des Edisonparks ausgearbeitet wurde. In der Bauvoranfrage wurden jetzt die konkreten Pläne für einen hochwertigen Büropark vorgelegt mit einer max. Wandhöhe von nur noch 21 Metern.
Geplant ist jetzt ein gewerblicher Bürokomplex mit einer sehr ansprechenden und modernen Architektur, die südlich angrenzend an die Edisonstraße und östlich der Robert-Bosch-Straße aus zwei halbrunden und am nördlichen und südlichen Ende offenen Fassaden-Schalen besteht, die im Innenbereich durch zwei Querriegel miteinander verbunden sind. Südlich anschließend an das Bürogebäude soll ein Parkhaus entstehen.
Die Stadt sieht in diesem Bauvorhaben eine auch optisch herausstechende Aufwertung und Bereicherung für das Gewerbegebiet und zugleich eine entscheidend wichtige Investition in die nötige Bereitstellung von attraktiven und modernen Büroflächen zur Zukunftssicherung des Unterschleißheimer Wirtschaftsstandortes. Das Projekt trägt zwar noch die Bezeichnung Menlo Park, weist jedoch mit der früheren Hochhausplanung keine wesentlichen Gemeinsamkeiten mehr auf.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) wurde vom Ausschuss auf max. 1,8 begrenzt.
Geplant ist für dieses Bauvorhaben zudem eine eigene Bürgerinformationsveranstaltung kurz nach Beginn der demnächst zu erfolgenden öffentlichen Auslegung des entsprechenden Bebauungsplanentwurfes. Der Termin hierfür wird noch rechtzeitig bekanntgegeben. 

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