Wegen der Baustelle am Bahnübergang unvermeidlich

Dienstag, 11. März 2014

Einseitiges Halteverbot und Tempo 30 in der Raiffeisenstraße

 

Da die Baustelle für die Unterführung am Bahnübergang zwischen der Bezirks- und Hauptstraße Platz in Anspruch nimmt, ist die Fahrbahnfläche in der Raiffeisenstraße teilweise eingeschränkt. Deshalb wurde auf der Westseite der Raiffeisenstraße zwischen der Nelken- und Lilienstraße ein absolutes Halteverbot angebracht. Zusätzlich wird in diesem Abschnitt bis zur Bezirksstraße die Geschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer beschränkt.

Beide Maßnahmen dienen dazu, das Verkehrsgeschehen so sicher wie möglich zu gestalten. Die Regelungen bleiben bis Ende des Jahres - solange der Bahnübergang für den Kfz-Verkehr gesperrt ist -bestehen.
Seit Ende Februar ist der Bahnübergang zwischen der Bezirks- und Hauptstraße gesperrt. Da die Baustelle ausreichend Platz benötigt, hat sich die Fahrbahn verschmälert und birgt daher verschiedene Gefahrenpunkte.
Aufgrund eines Ortstermins hat die Stadt deshalb folgende Verkehrsregelungen getroffen:


- einseitiges Halteverbot auf der Westseite der Raiffeisenstraße, ebenso auf der Ostseite in Höhe Raiffeisenstraße 4 und in der Friedhofstraße (Nordseite) ab Einmündung Bezirksstraße in Richtung Siedlerstraße. 

- zusätzlich gilt Tempo 30 in der Raiffeisenstraße im Bereich der Baustelle.
- ein zeitlich befristeter Fußgängerüberweg in der Bezirksstraße nahe des Bahnübergangs wird für ein sicheres Überqueren sorgen.

Mit diesen Maßnahmen soll die verkehrliche Situation deutlich übersichtlicher werden. Die Stadt erhofft sich einen überschaubaren und vor allem kontrollierten Verkehrsfluss im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Bitte verhalten Sie sich als Verkehrsteilnehmer deshalb besonders umsichtig und rücksichtsvoll in diesem Bereich.

Plan

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.