Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss und die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“

Mittwoch, 27. März 2024

Der Bebauungsplan Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“ in der Fassung vom 18.03.2024 wurde vom Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim am 18.03.2024 als Satzung beschlossen. 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan am 21.03.2024 in Kraft. 

Der Bebauungsplan Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“ in der rechtsverbindlichen Planfassung und den textlichen Festsetzungen wird einschließlich Begründung, Relevanzprüfung zur saP, schalltechnischen Untersuchung, Verkehrsprognose, Bodenuntersuchung und Untersuchung zur Besonnungsdauer ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Unterschleißheim, Außenstelle Valerystraße 1, 1. OG, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt, während der allgemeinen Dienststunden künftig zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben. 
Sämtlich genannten DIN-Normen und Richtlinien werden bei der Stadt Unterschleißheim auf Dauer zur Einsicht bereitgehalten.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

1.    eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4.    nach § 214 Abs. 2 a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. 

Diese Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de unter der Rubrik Planen, Bauen & Wohnen, Klimaschutz | Bebauungspläne | Rechtsgültige Bebauungspläne eingesehen werden. Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird verwiesen. 


Unterschleißheim, den 19.03.2024
                                     

Christoph Böck
Erster Bürgermeister


 

Kurzerläuterung:

Das Planungsgebiet liegt am südlichen Teil der Landshuter Str. im Bereich der Stadt Unterschleißheim. Es grenzt im Süden an die Alfred-Nobel-Str. mit dem darauffolgenden Business Campus und nach einem mit Gehölz bewachsenen Wall liegen im Nordwesten das Wohngebiet mit Bebauungsplan Nr. 18 b „Am Weiher“ sowie im Nordosten das Wohngebiet mit Bebauungsplan Nr. 115 „südlich des Furtwegs“.
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,35 ha. 
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegen die Grundstücke Fl. Nrn. 902/201, 902/203, 902/24, 902/25, 902/196, 902/197, 902/200, 902/155, 902/199, 902/198, 902/28, sowie teilweise die Fl. Nrn. 902/2, 902/30.
 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.