Ergänzende Bekanntmachung

Donnerstag, 07. März 2024

des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 52 b I “westlich der Ingolstädter Straße/ nördlich der Carl-von-Linde-Straße“, gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a und § 13 BauGB

In der Bekanntmachung vom 22.02.2024 befindet sich ein Tippfehler hinsichtlich der Frist. Versehentlich wurde die Frist vom 29.02.2024 bis 04.03.2024 festgesetzt. Das Fristende ist jedoch der 04.04.2024. 

Das Verfahren findet gem. § 13 a BauGB im Verfahren der Innenentwicklung statt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung, der im § 1 Abs. 6 BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts werden nicht vorgenommen, da es sich hier um ein bereits bebautes Gebiet handelt und keine umweltrelevanten Belange bei der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu der u.a. First


                vom 29.02.2024 bis 04.04.2024


Bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1.Stock) Valerystr. 1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten informieren. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. 

Unterschleißheim, den 05.03.2024

Christoph Böck
Erster Bürgermeister


Ortsüblich bekanntgemacht:
Aushang vom 22.02.2024 bis 04.04.2024     
 

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