Erneute Bekanntmachung aufgrund eines Formfehlers

Donnerstag, 29. Februar 2024

Veränderungssperre für den Bereich Weihenstephaner Str. 1, Fl. Nr. 1946/27

Satzung zur 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich Weihenstephaner Str. 1, Fl. Nr. 1946/27 nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 eine Veränderungssperre für den künftigen Bebauungsplan Nr. 163 „Mischgebiet Weihenstephaner Straße“ gefasst.
Die Stadt Unterschleißheim beabsichtigt, den Bestand in einem Bebauungsplan aufzunehmen und die Art und das Maß der baulichen Nutzung für einen Erweiterungsbau mit dem künftigen Bebauungsplan zu definieren.
In der Grundstücks- und Bauausschusssitzung am 22.01.2024 wurde die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr beschlossen. 
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Grundstück Flurnummer 1946/27 der Gemarkung Unterschleißheim:
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre geht aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), welcher Bestandteil der Satzung ist, hervor.
Diese Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tage Ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
Sie tritt nach § 17 BauGB außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich (§ 2) die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft tritt, spätestens jedoch am 10.03.2025.
Die Öffentlichkeit kann sich über die Veränderungssperre bei der Stadt Unterschleißheim im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr. 1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten informieren.
Diese Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de eingesehen werden.


Unterschleißheim, 19.02.2024
Christoph Böck
Erster Bürgermeister
 

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