Bekanntmachung über die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Mehrgenerationenwohnen Lohhof Süd“

Donnerstag, 08. Februar 2024

Rückwirkende Inkraftsetzung gem. § 214 Abs. 4 BauGB   

Der Bebauungsplan Nr. 162 in der Fassung vom 19.06.2023 wurde vom Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim am 19.06.2023 als Satzung beschlossen.

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und des Inkrafttretens erfolgte am 22.06.2023 ortsüblich durch Anschlag an den Plakattafeln.

Der Bebauungsplan (BP) ist im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich des BP Nr. 162 „Mehrgenerationenwohnen in Lohhof-Süd“ aufgestellt worden. Diese FNP-Änderung ist am 28.09.2023 rechtswirksam geworden, während die Stadt den Satzungsbeschluss zum BP Nr. 162 bereits am 22.06.2023 gemäß § 10 BauGB bekannt gemacht hat. Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB kann der BP in Kraft gesetzt werden, wenn der FNP "Planreife" besitzt.

In einem derartigen Fall bedarf der BP jedoch der Genehmigung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB. Diese ist hier nicht erfolgt. Gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 4 BauGB handelt es sich beim Fehlen einer Genehmigung um einen beachtlichen Fehler, der dem rechtswirksamen Inkrafttreten des BP entgegensteht.

Nachdem der FNP zwischenzeitlich rechtsgültig ist, ist es ausreichend, den BP erneut bekannt zu machen (§ 10 BauGB), um die Rechtskraft herzustellen.

Zur Behebung dieses beachtlichen Verfahrensfehlers wird ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt, das eine Inkraftsetzung des Bebauungsplanes auch mit Rückwirkung zulässt.

Gründe, die einer rückwirkenden Inkraftsetzung entgegenstehen würden, sind nicht erkennbar.

Der Bebauungsplan Nr. 162 „Mehrgenerationenwohnen Lohhof Süd“ wird deshalb in der am 19.06.2023 beschlossenen Fassung hiermit erneut bekanntgegeben und tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 22.06.2023 in Kraft.

Die rechtsverbindliche Planfassung wird einschließlich Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock), Valerystr.1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Dienststunden auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des BauGB beim Zustandekommen dieser Bebauungsplansatzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten der Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist § 215 Abs. 1 BauGB.

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
  4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Diese Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de eingesehen werden. Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird verwiesen.

Unterschleißheim, den 26.01.2024

Christoph Böck

Erster Bürgermeister

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