Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 160

Mittwoch, 31. Januar 2024

„Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“ der Stadt Unterschleißheim

Mit Bescheid vom 20.12.2023 Az.: 4.1-0013/22/FNP Unterschleißheim hat das Landratsamt München die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“ der Stadt Unterschleißheim in der Planfassung vom 23.11.2023 und die Begründung in der Fassung vom 23.11.2023 genehmigt. 
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wir die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 160 „Wohnen am Campus – Urbanes Gartenquartier“ wirksam. Jedermann kann die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit dem geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock), Valerystr. 1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. 
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. 
Unbeachtlich werden demnach 
1.    eine nach § 214 Abs. 1 Seite 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 
2.    eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 
3.    nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. 

Unterschleißheim, den 24.01.2024
Christoph Böck
Erster Bürgermeister


¤  Lage Planungsbereich im Stadtgebiet


Kurzerläuterung:

Das Planungsgebiet liegt am südlichen Teil der Landshuter Str. im Bereich der Stadt Unterschleißheim. Es grenzt im Süden an die Alfred-Nobel-Str. mit dem darauffolgenden Business Campus (BP Nr. 151 mit 1. Änderung) und nach einem bewaldeten Wall liegen im Nordwesten das Wohngebiet mit Bebauungsplan Nr. 18 b „Am Weiher“ sowie im Nordosten das Wohngebiet mit Bebauungsplan Nr. 115 „südlich des Furtwegs“.

Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 3,35 ha.

Von der Änderung des Flächennutzungsplanes betroffen sind die Grundstücke Fl. Nrn. 902/201, 902/203, 902/24, 902/25, 902/196, 902/197, 902/200, 902/155, 902/199, 902/198, 902/28, und teilweise die Fl. Nrn. 902/2, 902/30.

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