Erfolgreiche Suche – Neue Postfiliale in Unterschleißheim

Donnerstag, 16. März 2023

Seit Herbst 2022 sucht die Deutsche Post AG einen neuen Kooperationspartner und ist nun fündig geworden. Die bisherige Zusammenarbeit mit einer Filiale in der Bezirksstraße, die dort in einem Ladengeschäft integriert war, endet zum 31.03.2023.

Die Deutsche Post hatte der Stadt bereits im Januar 2023 mitgeteilt, dass ein Standort für eine neue Filiale gefunden sei. Diese Möglichkeit ließ sich bei detaillierter Betrachtung allerdings nicht realisieren. Die Stadt hat bei der Nachfolgesuche intensiv unterstützt und Kontakte zu potenziellen Interessenten vermittelt.

Nun hat die Deutsche Post einen neuen Interessenten gefunden, der sich allerdings nicht direkt in der Bezirksstraße befindet. Sobald der Kooperationsvertrag geschlossen ist, wird die Stadt über den Standort des neuen Partners informieren.

Seit 2008 können alle Postfilialen uneingeschränkt partnerbetrieben werden. Dieses Partnerkonzept wird seitens der Deutschen Post bereits seit vielen Jahren umgesetzt. Voraussetzung ist, dass die Postfilialen den vollständigen Leistungskatalog nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung anbieten. Dazu gehören u. a. Brief- und Paketdienstleistungen, Zusatzleistungen wie Einschreiben und Wertsendungen, Inlands- und grenzüberschreitende Leistungen sowie die Durchführung der persönlichen Identifikation mit dem POSTIDENT-Verfahren. Zudem müssen die Filialen mindestens sechs Tage je Woche geöffnet haben, wodurch manche denkbaren Kooperationen nicht realisiert werden können.

Die Sicherstellung des Filialnetzes ist Aufgabe der Deutschen Post. In Gemeinden wie Unterschleißheim muss das Unternehmen grundsätzlich gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal zwei Kilometern für die Kunden erreichbar ist. Sollte die Deutsche Post keine Kooperationspartner finden, ist sie verpflichtet, diese Dienste selbst anzubieten, was in der Regel aber nicht die umfangreichen Öffnungszeiten abdeckt, wie sie beispielsweise Ladengeschäfte vorweisen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Postversorgung wird durch die Bundesnetzagentur überwacht.

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