Klimaschutz – Anpassung und Vereinheitlichung der städtischen Förderprogramme

Donnerstag, 29. Dezember 2022

Als Klimaschutzkommune hat sich die Stadt Unterschleißheim den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben. Um dieses Vorhaben nicht nur auf städtische Initiativen zu beschränken, sondern auch BürgerInnen bei einem klimabewussten Lebensstil zu unterstützen, hat die Stadt Förderprogramme ins Leben gerufen.

Einige städtischen Förderprogramme laufen schon mehrere Jahre, andere sind erst vor Kurzem ins Leben gerufen worden. Um die Vielzahl der Förderprogramme besser zu überblicken, hat die Stadtverwaltung die Struktur und den Aufbau vereinheitlicht. Folgende gibt es:  

Förderprogramm: Förderumfang:
Förderprogramm der Stadt Unterschleißheim für elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge (keine Hybrid-Fahrzeuge) Pauschalbetrag von 1.500 €
Förderprogramm der Stadt Unterschleißheim für Pedelecs, Lastenpedelecs, Lastenräder, Lastenanhänger Pedelec: 25 % des Nettopreises bzw. max. 500 € netto
Lastenpedelec: 25 % des Nettopreises bzw. max. 1.000 € netto
Lastenrad: 25 % des Nettopreises bzw. max. 500 € netto
Lastenanhänger: 25 % des Nettopreises bzw. max. 150 € netto
Förderprogramm der Stadt Unterschleißheim für Elektromotorroller / Elektromotorräder 25 % der Gesamtkosten bzw. max. 500 €
Förderprogramm der Stadt Unterschleißheim für Ladeinfrastruktur 40 % der Gesamtkosten netto bzw. max. 500 € netto pro Normalladepunkt
Förderprogramm der Stadt Unterschleißheim für Stecker-Solargeräte 25 % der Netto-Anschaffungskosten bzw. max. 200 € netto

Die Förderprogramme für Erdgasfahrzeuge und zur Energieeinsparung wurden aufgrund der sehr geringen Nachfrage eingestellt. Alternativ für das Förderprogramm zur Energieeinsparung bietet die Energieagentur Ebersberg-München für Privathaushalte online eine kostenlose Basisberatung an. Eine weiterführende individuelle Beratung ist für maximal 30 € möglich.

Zudem wurde jedes einzelne Förderprogramm neu bewertet und ggf. angepasst. Alle Förderprogramme haben nun für die geförderten Objekte eine Mindestnutzungsdauer. Außerdem müssen AntragstellerInnen im Voraus eigenverantwortlich die Möglichkeit der Kumulierung aus Vorgaben der anderen Fördergeber prüfen, sodass keine Doppelförderung durch die Stadt Unterschleißheim stattfindet. Diese Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.

Auf der Internetseite der Stadt Unterschleißheim finden Sie ausführliche Informationen zu den Förderprogrammen sowie die notwendigen Formulare, um eine Förderung bei der Stadt zu beantragen.

 

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