Der eine oder die andere wird jetzt vielleicht aufatmen: Bis zum 31. Januar 2023 haben nun EigentümerInnen Zeit, um die Grundsteuer-Feststellungserklärung abzugeben.
Und Sie wissen es bestimmt schon, wir sagen es aber vorsichtshalber noch einmal: Informationen zur Grundsteuer gibt es hier: www.unterschleissheim.de/grundsteuerreform2025