Grundsteuerreform - Abgabefrist verlängert

Donnerstag, 20. Oktober 2022

Der eine oder die andere wird jetzt vielleicht aufatmen: Bis zum 31. Januar 2023 haben nun EigentümerInnen Zeit, um die Grundsteuer-Feststellungserklärung abzugeben.
Und Sie wissen es bestimmt schon, wir sagen es aber vorsichtshalber noch einmal: Informationen zur Grundsteuer gibt es hier: www.unterschleissheim.de/grundsteuerreform2025
 

 

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