Coronatests - Neue Testverordnung seit 30.06.2022 in Kraft

Donnerstag, 07. Juli 2022

Mit der Neufassung der Coronavirus-Testverordnung sind kostenlose Corona-Schnelltests für asymptomatische Personen (= Bürgertests) nur noch für besonders schützenswerte Personengruppen möglich. Für weitere Personengruppen wird ein Bürgertest (Antigenschnelltest) mit einem Eigenanteil von 3,00 Euro eingeführt („3-Euro-Bürgertest“).

Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben weiterhin:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • BesucherInnen und Behandelte oder BewohnerInnen in unter anderem folgenden Einrichtungen: 
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
    • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.

„3-Euro-Bürgertest“ - folgende Personengruppen können sich mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro mittels Antigenschnelltest testen lassen:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben.

Bitte beachten Sie:

  • „3-Euro-Bürgertests“ können ausschließlich bei privaten Teststellen und sonstigen Leistungserbringern (z. B. Apotheken, Ärzten, Rettungsdiensten) durchgeführt werden und sind nicht bei den kommunalen Testzentren möglich.
  • Sowohl für den kostenlosen Bürgertest als auch für den „3-Euro-Bürgertest“ besteht eine Nachweispflicht.

Bitte informieren Sie sich vorab:

  • ob Sie einen Anspruch auf eine kostenlose Testung haben und legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis beim Test vor
  • wo Sie Ihren kostenlosen Test bzw. „3-Euro-Bürgertest“ durchführen lassen können.

Testmöglichkeiten in Unterschleißheim
•  Testzentrum Unterschleißheim
    Stadionstr. 196 A
    Montag - Sonntag: 8:00-12:00 Uhr, 13:00-17:00 Uhr
    Online-Terminvereinbarung:
   www.doctolib.de/testzentrum-covid/unterschleissheim/tzv-testzentrum-volksfestplatz-unterschleissheim 

Bitte beachten Sie:
Hier können sich ausschließlich Personen testen lassen, die einen Anspruch auf einen kostenlosen Test haben.„3-Euro-Bürgertest“ und kostenlose Bürgertests können Sie an folgenden Teststellen durchführen lassen:

•  Teststation am Rathausplatz Unterschleißheim
    Rathausplatz 2
    Kein Termin notwendig

•  Teststelle Unterschleißheim West
    Landshuter Str. 24
    Kein Termin notwendig

•  Teststelle Eurasia Unterschleißheim
    Alexander-Pachmann-Str. 1
    Kein Termin notwendig

•  St. Korbinians-Apotheke
    Bezirksstraße 21
    Tel. 089 3105248

Mehr Informationen finden Sie in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums unter Fragen und Antworten zu Covid-19-Tests - Bundesgesundheitsministerium.
 

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