Mit der Neufassung der Coronavirus-Testverordnung sind kostenlose Corona-Schnelltests für asymptomatische Personen (= Bürgertests) nur noch für besonders schützenswerte Personengruppen möglich. Für weitere Personengruppen wird ein Bürgertest (Antigenschnelltest) mit einem Eigenanteil von 3,00 Euro eingeführt („3-Euro-Bürgertest“).
Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben weiterhin:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- BesucherInnen und Behandelte oder BewohnerInnen in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Pflege
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.
„3-Euro-Bürgertest“ - folgende Personengruppen können sich mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro mittels Antigenschnelltest testen lassen:
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben.
Bitte beachten Sie:
- „3-Euro-Bürgertests“ können ausschließlich bei privaten Teststellen und sonstigen Leistungserbringern (z. B. Apotheken, Ärzten, Rettungsdiensten) durchgeführt werden und sind nicht bei den kommunalen Testzentren möglich.
- Sowohl für den kostenlosen Bürgertest als auch für den „3-Euro-Bürgertest“ besteht eine Nachweispflicht.
Bitte informieren Sie sich vorab:
- ob Sie einen Anspruch auf eine kostenlose Testung haben und legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis beim Test vor
- wo Sie Ihren kostenlosen Test bzw. „3-Euro-Bürgertest“ durchführen lassen können.
Testmöglichkeiten in Unterschleißheim
• Testzentrum Unterschleißheim
Stadionstr. 196 A
Montag - Sonntag: 8:00-12:00 Uhr, 13:00-17:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung:
www.doctolib.de/testzentrum-covid/unterschleissheim/tzv-testzentrum-volksfestplatz-unterschleissheim
Bitte beachten Sie:
Hier können sich ausschließlich Personen testen lassen, die einen Anspruch auf einen kostenlosen Test haben.„3-Euro-Bürgertest“ und kostenlose Bürgertests können Sie an folgenden Teststellen durchführen lassen:
• Teststation am Rathausplatz Unterschleißheim
Rathausplatz 2
Kein Termin notwendig
• Teststelle Unterschleißheim West
Landshuter Str. 24
Kein Termin notwendig
• Teststelle Eurasia Unterschleißheim
Alexander-Pachmann-Str. 1
Kein Termin notwendig
• St. Korbinians-Apotheke
Bezirksstraße 21
Tel. 089 3105248
Mehr Informationen finden Sie in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums unter Fragen und Antworten zu Covid-19-Tests - Bundesgesundheitsministerium.