Im Zuge der Zertifizierung fahrradfreundliche Kommune wurde im Jahr 2015 beschlossen, die gegenläufige Benutzungspflicht auf der Ostseite der Raiffeisenstraße aufzuheben und auf der Westseite zwischen der Bezirksstraße (ab der Bahnunterführung) bis zum Münchner Ring einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Die Bedingungen für RadlerInnen sind je nach Fahrtrichtung unterschiedlich.
In Richtung Süden mit Fahrradschutzstreifen
Der 1,50 m breite Fahrradschutzstreifen verläuft auf der Westseite der Raiffeisenstraße, beginnend an der Bahnunterführung, und führt bis zum Münchner Ring. An der Bahnunterführung besteht die Möglichkeit, sowohl von der Fahrbahn als auch vom Radweg aus der Unterführung kommend sowie vom Radweg aus Richtung Grünzug kommend in den Fahrradschutzstreifen einzufahren. Das bedeutet für Sie als FahrradfahrerInnen:
- Der Schutzstreifen ist für RadfahrerInnen aufgrund des Rechtsfahrgebots immer benutzungspflichtig.
- Er darf nur in Fahrtrichtung verwendet werden.
- Der Gehweg ist für RadfahrerInnen aufgrund seiner Breite nicht freigegeben.
Dieser Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn, er darf von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall (z. B. bei Begegnung mit Lastkraftwagen) befahren werden. Schutzstreifen werden nicht beschildert. Der Fahrradschutzstreifen wird an den Bushaltestellen mittels Zick-Zack-Markierung am Anfang und am Ende der Haltestelle unterbrochen.
In Richtung Norden mit sogenanntem anders angelegtem Radweg
In Gegenrichtung, also in Fahrtrichtung Norden bzw. vom Münchner Ring kommend zur Bahnunterführung/Bezirksstraße, befindet sich ein baulich angelegter anderer Radweg – für diesen wurde die Beschilderung der Benutzungspflicht als getrennter Geh- und Radweg aufgehoben. Das bedeutet:
- Es ist vorgesehen, dass RadfahrerInnen auf der Straße fahren.
- Die Raiffeisenstraße ist eine Vorfahrtsstraße mit Tempo 30, das macht das Fahren für Radelnde sicherer.
- Der baulich angelegte andere Radweg darf weiterhin benutzt werden.
Für diese Regelung ist keine Beschilderung vorgesehen.
Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen in beiden Fällen auf dem Gehweg fahren.
Bitte beachten Sie diese Regeln für ein sicheres Miteinander. Vielen Dank!