Bekanntmachung

Donnerstag, 19. Mai 2022

des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes 161 „Erweiterung Schulzentrum am Münchner Ring“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB 

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 12.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 161 „Erweiterung Schulzentrum am Münchner Ring“ gefasst und in seiner Sitzung am 28.03.2022 den Bebauungsplan-Entwurf gebilligt.

Die Montessori-Schule Unterschleißheim ist seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Grundstück zum Neubau ihres Schulzentrums und wurde seitens der Verwaltung dabei begleitet. 
Aufgrund der Größe und Anbindung an die örtliche Infrastruktur ist die Wahl auf die Fl. Nr. 1051, in der Verlängerung des Carl-Orff-Gymnasiums gefallen. Das Grundstück ist grundsätzlich geeignet, hier eine kleinere Schule, Montessori plant derzeit mit ca. 220 Schülern, aufzunehmen. Der gesamte Schulstandort wird dadurch auch aus Sicht der Verwaltung nicht überlastet. Vielmehr können durch die Ansiedlung einer Mittelschule, so wie sie Montessori derzeit betreibt, wertvolle Synergieeffekte genutzt werden. 
Damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Erweiterung des Carl-Orff-Gymnasiums geschaffen werden, umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 161 „Erweiterung Schulzentrum am Münchner Ring“ zudem die Fl. Nr. 1050. 
Das Verfahren findet als Regelverfahren nach BauGB statt. 

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen liegen vor:
Brutvogelkartierung vom Juli 2021
Verkehrsuntersuchung vom November 2021
Schalltechnische Untersuchung vom Februar 2022

Der Bebauungsplan Nr. 161 „Erweiterung Schulzentrum am Münchner Ring“ in der Fassung vom 28.03.2022 liegt einschließlich Begründung mit Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit 

vom 20.05.2022 bis 01.07.2022

bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr.1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. 

Diese Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de eingesehen werden. Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird verwiesen. 

Unterschleißheim, den 11.05.2022

Christoph Böck 
Erster Bürgermeister

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