Positiver Schnelltest? Kontaktperson? Symptome? - Was hat sich bei PCR-Tests geändert?

Dienstag, 15. Februar 2022

Die neue Änderung der Testverordnung, die seit Samstag, den 12. Februar 2022 in Kraft ist, bringt im Wesentlichen nur eine Einschränkung mit sich: Eine rote Corona-Warn-App berechtigt nun nicht mehr für einen kostenlosen PCR-Test. Alle anderen Testgründe bleiben vorerst unangetastet und können weiterhin online gebucht werden.
Dies gilt insbesondere auch für PCR-Tests nach einem positiven Selbsttest bzw. Schnelltest.

Buchen können Sie einen Termin weiterhin unter:
https://www.doctolib.de/testzentrum-covid/unterschleissheim/tzv-testzentrum-volksfestplatz-unterschleissheim  
Unverändert bleibt zudem der Bürgertest: Grundsätzlich haben alle Personen Anspruch auf Testung mittels Antigen-Schnelltest, unabhängig eins speziellen Testgrundes.
Den Link zum Anmelden finden Sie hier: https://app.no-q.info/tvz-testzentrum-volksfestplatz/checkins#/3753/2022-02-14  

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