Bekanntmachung - Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 31.12.2020

Donnerstag, 23. September 2021

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die Gutachterausschüsse vom 05.04.2005 (GVBI S. 88); Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 31.12.2020

Die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 wurden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises München ermittelt. 

Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach § 196 BauGB, § 10 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und § 12 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) ermittelt.

Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gem. § 195 BauGB geführte Kaufpreissammlung.

Die vollständige Richtwertzusammenstellung liegt gemäß § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 der Bay. Gutachterausschussverordnung in der Zeit vom:

16.09.2021 bis einschließlich 18.10.2021

bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr.1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Wir bitten Sie im Zuge der COVID-19 Pandemie bei einer persönlichen Einsichtnahme vorab telefonisch einen Termin unter 089/ 310 09 -127 oder -125 auszumachen. Bei dem Termin sind die üblichen Schutzmaßnahmen (Gesichtsmaske, Sicherheitsabstände usw.) zu wahren. Weitere Hinweise können Sie weiter unten ersehen.

Auf das Recht, auch außerhalb der Auslegungsfrist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt München Auskunft über diese Richtwerte verlangen zu können, wird gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB hingewiesen. Diese Auskünfte sind gem. Art. 25 Abs 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i.V.m Nr. 2.1.1 / 1.8 KVz (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.

Unterschleißheim, den 07.09.2021

Christoph Böck

Erster Bürgermeister

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.