Bekanntmachung öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 129 A/lI 2

Donnerstag, 09. September 2021

Bekanntmchung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes 129 A/lI 2 „Riedmoos - Zwerchwiesenweg“ sowie Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 A/Il „Riedmoos - Zwerchwiesenweg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13b und § 13a BauGB

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 16.11.2020 den Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 129 A/lI „Riedmoos - Zwerchwiesenweg“ gefasst.

Die Grundstücke Fl. Nr. 788/5, 788/15, 788/14, 788/13, 788/10, 788/11, 788/12, 788/4 und 788/16 liegen außerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes 129 A/II und somit im Außenbereich nach § 35 BauGB, werden jedoch vom Flächennutzungsplan als Wohnbebauung ausgewiesen. Um drei weitere Bauräume realisieren zu können, muss der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129 A/II erweitert werden. Die Grundstücke Fl. Nr. 788/3 und 790/8 befinden sich zwar im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes 129 A/II aus dem Jahr 2017, jedoch ist derzeit kein Baurecht anhand eines Bauraumes vorhanden. 

Das Verfahren findet gem. § 13 b BauGB im Verfahren der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren statt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung, der im § 1 Abs. 6 BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht. Anstatt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB wird unmittelbar die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 129 A/lI 2 in der Fassung vom 31.08.2021 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 10.09.2021 bis 14.10.2021 bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr. 1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. 

Diese Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de eingesehen werden. Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird verwiesen. 

Unterschleißheim, den 31.08.2021

Annegret Harms

Dritte Bürgermeisterin

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