Die Dokumente vom 12.02.2021, Aktenzeichen 20/25-144395-2021, an den Empfänger sind nicht zustellbar, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungs-bevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Dokumente können vom Empfänger bei der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, Zimmer 305, III. Stock, eingesehen bzw. abgeholt werden.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist zum Aushang dieser Benachrichtigung an der Amtstafel gelten die Dokumente gemäß § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) als öffentlich zugestellt. Durch die öffentliche Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt, mit deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Johanna Scherer
Geschäftsbereichsleiterin Service & Finanzen