Nach Wochen geschlossener Schulen sind bald wieder mehr Grundschulkinder morgens auf dem Weg zur Schule. Aus diesem Grund bittet die Stadt noch einmal mit Nachdruck alle VerkehrsteilnehmerInnen um ein rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr – insbesondere vor Schulen.
In der wohl wichtigsten Verkehrsvorschrift – nämlich im § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) – wird zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Verkehr aufgerufen. Umso wichtiger ist diese Maßgabe im Umgang mit den Kleinsten der Gesellschaft.
Kinder lernen im Rahmen der Verkehrserziehung idealerweise bereits frühzeitig den sorgfältigen Umgang im Straßenverkehr. Neben der Schule müssen auch die Eltern ihre Kinder aktiv auf mögliche Gefahrensituationen im Straßenverkehr vorbereiten. Dabei wird von der Polizei empfohlen, dass die Erziehungsberechtigten den Schulweg abgehen, ihre Kinder praxisnah auf potenzielle Gefahren an Fußgängerüberwegen, Kreuzungen, Ampeln und Bushaltestellen etc. hinweisen und das richtige Verhalten üben. Das Schulwegetraining sollte sogar von Zeit zu Zeit wiederholt werden.
Ein Großteil der Verantwortung liegt hier auch bei den erwachsenen VerkehrsteilnehmerInnen, die sich gerade vor Schulen besonders aufmerksam bewegen sollten, egal ob sie mit dem Rad, dem Auto oder zu Fuß unterwegs sind.