Verlängerung der Coronamaßnahmen bis 7. März 2021 - Nächtliche Ausgangssperre nur noch bei Inzidenzwert über 100

Dienstag, 16. Februar 2021

Während der Großteil der Coronamaßnahmen wie die Kontakt- und Ausgangsbeschränkung fortgeführt wird, gibt es in drei Punkten Lockerungen. Wichtig ist dabei, ob der Inzidenzwert über oder unter 100 liegt.

Sofern die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt – und in Unterschleißheim ist hier der Wert des Landkreises München entscheidend –, fällt die nächtliche Ausgangssperre weg. Voraussetzung ist dabei, dass der Grenzwert innerhalb der letzten sieben Tage nicht überschritten worden ist. Zum Redaktionsschluss (16.02.2021) gilt die Ausgangssperre im Landkreis München nicht mehr. Die Liste an Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen diese noch oder wieder gilt, finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration oder aber über einen Link unter www.unterschleissheim.de/corona. Zu unterscheiden ist die Ausgansbeschränkung von der Ausgangssperre: Die Beschränkung gilt weiterhin rund um die Uhr. Dabei ist das Verlassen der Wohnung nur beim Vorliegen triftiger Gründe wie Einkauf, Arbeit oder Bewegung an der frischen Luft erlaubt.

GrundschülerInnen dürfen ab dem 22. Februar 2021 zurück in die Schulen und auch die Kitas öffnen wieder – sofern die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Beachten Sie hierzu bitte die Informationen Ihrer Einrichtung. Fahrschulen und Friseure öffnen ab dem 1. März 2021.
Auch die Kontaktbeschränkung von einem Hausstand plus maximal einer weiteren Person gilt weiter bis zum 7. März 2021. Alle Details finden Sie in der geänderten Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

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