Rathaus - Besuche bitte nur mit FFP2-Maske

Freitag, 22. Januar 2021

Die neue FFP2-Maskenpflicht gilt auch für Ihre Besuche im Rathaus.
FFP2-Masken sind verpflichtend für alle BesucherInnen des Rathauses/Bürgerbüros (ausgenommen Kinder von 6 bis 15 Jahren, die eine Alltagsmaske tragen müssen).
Wir sind gerne für Sie da, bitten Sie aber gleichzeitig, Ihre Besuche im Bürgerhaus auf das Notwendigste zu beschränken. Vieles lässt sich online über www.unterschleissheim.de erledigen, geben Sie einfach die gewünschte Dienstleistung in die Suchfunktion ein. Bitte beachten Sie zudem, dass Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten vor Ort einen Termin (089) 31009 0 oder termin @ush.bayern.de) benötigen. Die Stadt bittet im Sinne des Gesundheitsschutzes um Ihr Verständnis.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

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