Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat beschlossen, den Furtweg zwischen der Straße „Am Weiher“ bis zum Unterschleißheimer See zur Fahrradstraße umzuwidmen. Damit ist der Ausschuss in seiner Sitzung am 17.11.2020 mehrheitlich einem Antrag aus der Mitte des Stadtrats gefolgt, hier eine Verbesserung für Radfahrende und die Verkehrssicherheit aller umzusetzen.
Was ist eine Fahrradstraße?
Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo viel Radverkehr vorhanden ist, erwartet wird oder gebündelt werden soll. Eine Fahrradstraße ist den Radfahrenden vorbehalten. Die Fahrradstraße ist mit einem quadratischen weißen Schild mit einem Fahrrad und der Aufschrift „Fahrradstraße“ gekennzeichnet. Das Ende der Fahrradstraße signalisiert ein ähnliches schwarz-weißes, durchgestrichenes Schild. Sind entsprechende Zusatzzeichen angebracht, dürfen andere Fahrzeuge diese auch nutzen. Die Straße kann weiter von Anliegern, Besuchern des Unterschleißheimer Sees und landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden.
Welche Regeln gelten?
In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und alle Verkehrsteilnehmenden müssen ihre Geschwindigkeit an die der Radlerinnen und Radler anpassen. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Radfahrende dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Andere Fahrzeuge dürfen FahrradfahrerInnen zwar überholen, müssen aber wie auch auf allen anderen innerörtlichen Straßen mindestens 1,5 Meter Abstand halten. An Kreuzungen und Einmündungen gilt nach wie vor die Vorfahrtsregel rechts vor links, wenn es nicht anders geregelt ist.
Die Vorteile für Radfahrende
Radfahrende dürfen auf Fahrradstraßen auch nebeneinander fahren. Durch das angepasste Tempo von max. 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden wird Radfahren in diesem Bereich zudem sicherer und stressfreier. Auch für Anwohner bedeuten die niedrigeren Geschwindigkeiten mehr Sicherheit und weniger Verkehrslärm.
Fahrradfreundliche Kommune – Unterschleißheim bekommt erste Fahrradstraße
Donnerstag, 03. Dezember 2020