Quer durch Stadt und Landkreis München fahren und nur für die Zone M bezahlen? Die Landkreis-Flat erlaubt dies für die InhaberInnen von Jahreskarten-Abos. Die Erstattung erfolgt in Nachgang ab nächstem Jahr. Derzeit bitten wir noch um Geduld; sobald eine Antragstellung möglich ist, werden Sie an dieser Stelle informiert.
Wie berichtet, erstattet der Landkreis München den EinwohnerInnen des Landkreises (Erstwohnsitz), die eine Zeitkarte (Jahresabonnement) für den MVV abonniert haben (IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II) und die Geltungsbereiche M+1 (Zone M + Zone 1) oder M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2) nutzen, den Differenzbetrag zu einer entsprechenden Zeitkarte im Abo mit dem Geltungsbereich Zone M.
Die Regelung gilt für die Jahre 2020 und 2021. Eine Erstattung erfolgt auf Antrag jährlich im Nachgang. Derzeit ist noch keine Einreichung von Anträgen möglich. Sobald der Ablauf der Erstattung durch den Landkreis München erarbeitet ist, wird die Stadt Sie über die Einzelheiten der Antragstellung informieren.