Bitte beachten Sie, dass die Mund-Nase-Bedeckung auf den Unterschleißheimer Wochenmärkten weiterhin gesetzlich verpflichtend ist.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt gemäß der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV §12 Satz 1 Nr. 3) weiterhin als verpflichtend. Die Stadt Unterschleißheim weist daher alle BesucherInnen der beiden Wochenmärkte am Mittwoch und Samstag erneut auf die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hin. Neben der räumlichen Entzerrung der Standflächen, dem Anbringen von Hinweisschildern und der Abtrennung der Kundenschlangen im Rahmen des Hygienekonzeptes der Wochenmärkte gemäß 8. BayIfSMV §12 Satz 4 stellt die Maskenpflicht einen Baustein zur Verminderung des Ansteckungsrisikos dar.
Dies gilt für die BesucherInnen, die HändlerInnen und deren MitarbeiterInnen. Als geeignete Masken gelten Schals, Tücher und sogenannte Alltagsmasken. Die Verpflichtung entfällt für das Standpersonal, sofern eine Trennvorrichtung zwischen VerkäuferIn und Kundschaft angebracht ist.
Die Stadt Unterschleißheim bittet alle Beteiligten um die sorgfältige Einhaltung der Maskenpflicht, damit die beiden Wochenmärkte in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben können.