„Nachts sind alle Katzen grau“ – wer kennt diese Redewendung nicht? Die Dunkelheit verwischt die bei Tageslicht klar erkennbaren Unterschiede. Unser Sehvermögen baut mit einsetzender Dämmerung stark ab und ist dann dankbar für jeden empfangenen Lichtreiz. Die Beleuchtung von Fahrzeugen ist daher ein wesentlicher Faktor eines geordneten und sicheren Verkehrsgeschehens. Nur wenn alle VerkehrsteilnehmerInnen sichtbar sind, können bei hereinbrechender Dunkelheit Abstände und Geschwindigkeiten richtig eingeschätzt und somit ausreichend Reaktionszeit für eine sichere Verkehrsabwicklung bewahrt werden.
Im Herbst und Winter schätzen RadfahrerInnen ihre Sichtbarkeit ohne Beleuchtung häufig falsch ein. Die Beleuchtung von Fahrrädern unterliegt gesetzlichen Regelungen, da es sich um ein Fahrzeug handelt, dessen Nutzung auch im Straßenverkehr vorgesehen ist. Damit andere VerkehrsteilnehmerInnen frühzeitig auf RadfahrerInnen aufmerksam werden, regelt die Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) in § 67 und § 67a die „Lichttechnischen Einrichtungen“ an Fahrrädern.
Die Checkliste der AGFK Bayern e. V. bietet eine Übersicht, mit der die Ausstattung des eigenen Fahrrads überprüft werden kann. Viele RadfahrerInnen wissen gar nicht so genau, was an das Rad gehört – und was nicht. Haben Sie alle Lichter an Ihrem Fahrrad montiert? Kontrollieren Sie es – zu Ihrer eigenen Sicherheit!
Verkehrssicherheit - Richtige Radbeleuchtung
Mittwoch, 28. Oktober 2020