Klimaneutral und sportlich unterwegs - Neuauflage des städtischen Förderprogramms für Fahrradkauf

Donnerstag, 08. Oktober 2020

Sie würden ja gerne mehr Fahrrad fahren, wissen aber nicht, wie Sie den Wocheneinkauf nach Hause, die Kinder zur Schule bringen oder staufrei den nächsten Kundenbesuch erledigen sollen? Da hätten wir eine Idee! Und legen sogar noch etwas drauf!
Bequem ist es ja: Einfach mit dem Auto beim Discounter vorfahren und den Einkauf in den Kofferraum. Aber halt! Da war doch noch was: Die Flächenversiegelung, die Schadstoffe, der Lärm. Die Alternative: der Einsatz von Pedelecs, Lastenpedelecs, Lastenrädern und Lastenanhängern. Im sehr kompakten – und flachen! – Stadtgebiet von Unterschleißheim sind nahezu alle Wege gut mit dem Rad erreichbar, insbesondere mit Tretunterstützung von Pedelecs.
Seit 2018 gibt es das Städtische Förderprogramm für (Lasten-)Pedelecs – seitdem wurden 43 Anträge bewilligt und insgesamt knapp 23.000 Euro an Fördergeldern ausgezahlt. Das Förderprogramm wird gut angenommen und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Aus Sicht von Politik und Verwaltung soll die Förderung nicht nur fortgeführt, sondern sogar erweitert werden. Das hat der Stadtrat am 01.10.2020 auch so einstimmig beschlossen.
Ab 01.01.2021 gelten folgende Modalitäten für das Förderprogramm für Pedelecs, Lastenpedelecs, Lastenräder und Lastenanhänger, das Privathaushalte, örtliche Firmen, Vereine und gemeinnützige oder wohltätige Vereine in Anspruch nehmen sollen. Bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen werden folgende Kosten erstattet:

- für ein gewerblich bzw. im Verein genutztes Pedelec 25% des Nettopreises, jedoch maximal 500,00
  Euro netto
­- für ein gewerblich bzw. im Verein und privat genutztes Lastenpedelec 25% des Nettopreises, jedoch
  maximal 1.000,00 Euro netto
­- für ein gewerblich bzw. im Verein und privat genutztes Lastenrad 25% des Nettopreises, jedoch
   maximal 500,00 Euro netto
­- für einen gewerblich bzw. im Verein und privat genutzten Lastenanhänger 25% des Nettopreises,
  jedoch maximal 150,00 Euro netto

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf Neufahrzeuge und schließt sämtliches Zubehör aus. Jedes Fahrzeug/jeder Fahrradanhänger wird nur einmal gefördert. Bei Antragstellung durch örtliche Firmen, Vereine und gemeinnützige bzw. wohltätige Organisationen ist der Nutzungszweck im Antrag zu begründen. Die Nutzung ist auf organisatorische Einsatzzwecke zu beschränken und nicht für Sport-/Freizeitzwecke vorgesehen.
Zur Förderung stehen als Budget nach heutigem Stand 20.000 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die eingehenden Anträge werden nach dem Posteingangsstempel bei der Vergabe des Förderbeitrags berücksichtigt. Je AntragstellerIn ist für die Dauer der Laufzeit des Förderprogramms die Höchstzahl der Anträge auf maximal einen Antrag für Fahrzeuge (Pedelec, Lastenpedelec, Lastenrad) und einen Antrag für Lastenanhänger beschränkt.
Die neue Förderrichtlinie und das neue Antragsformular stehen ab Januar 2021 auf der Webseite bereit. Wir erinnern Anfang des nächsten Jahres noch einmal an diese Fördermöglichkeit zur Verbesserung von Lebens-, Wohn- und Umweltqualität unserer Stadt.

 

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