Um Mahnungen zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass am 15.08.2020 folgende Zahlungen fällig werden: Grundsteuer, Abfallgebühren, Gewerbesteuer.
Soweit Sie der Stadtkasse bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die Beträge am Fälligkeitstag bzw. am nächsten Bankarbeitstag von Ihrem Konto abgebucht. Sollten Sie von dieser Möglichkeit noch keinen Gebrauch machen, bitten wir Sie rechtzeitig zu überweisen und sich zu überlegen, ob Sie der Stadt für künftig fällig werdende Forderungen eine Einzugsermächtigung erteilen möchten.
Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung zukommen lassen wollen, beachten Sie bitte, dass diese im Original eingereicht werden muss. Kopien, Dokumente per Fax oder auch schriftliche Benachrichtigungen per E-Mail können nicht verarbeitet werden.
Sollten Sie die Beträge selbst überweisen, bitten wir Sie, bei allen Zahlungen das Kassenzeichen anzugeben. Dieses kann dem jeweiligen Bescheid entnommen werden, den Sie von der Stadt Unterschleißheim erhalten haben. Durch das Kassenzeichen kann Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet werden.
Beachten Sie bitte auch, dass die Schonfrist für Steuerzahlungen per Überweisung auf drei Tage verkürzt worden ist (gem. § 240 Abs. 3 Abgabenordnung). Nach Erteilung der Einzugsermächtigung, die übrigens jederzeit widerrufen werden kann, brauchen Sie sich nicht mehr um die rechtzeitige Zahlung zu kümmern und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung mit erheblicher Kostenminderung. Eine Einzugsermächtigung ist für beide Seiten eine wesentliche Erleichterung, denn oft übersieht man Zahlungstermine im hektischen Alltag.
Einzugsermächtigungen erhalten Sie während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Rathaus oder über das Internet unter www.unterschleissheim.de (Rathaus & Bürgerservice, Formulare, Kassenvordrucke). Auf der Homepage finden Sie auch die Konten der Stadtkasse.