Wie bereits berichtet, erstattet der Landkreis München den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises (Erstwohnsitz), die eine Zeitkarte (Jahresabonnement) für den MVV abonniert haben (IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II) und die Geltungsbereiche M+1 (Zone M + Zone 1) oder M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2) nutzen, den Differenzbetrag zu einer entsprechenden Zeitkarte im Abo mit dem Geltungsbereich Zone M.
Angenommen, Sie pendeln von Unterschleißheim mit der S-Bahn zum Marienplatz zur Arbeit und haben für diese Strecke ein Jahresabo (Zone M + Zone 1) abgeschlossen. Ihre Kollegin wohnt in Laim und zahlt für ihr Abo mit dem Geltungsbereich Zone M entsprechend weniger. Genau hier setzt die Landkreisflat an: Der Landkreis München erstattet in diesem Fall den Unterschleißheimer Pendlerinnen und Pendlern den Differenzbetrag Ihres Abos zur Zone M.
Die Regelung gilt für die Jahre 2020 und 2021. Eine Erstattung erfolgt auf Antrag jährlich im Nachgang. Aufgrund der nachträglichen Erstattung stehen die ersten Auszahlungen im Januar 2021 an. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie unter www.landkreis-muenchen.de mit dem Stichwort „Landkreisflat“. Der genaue Ablauf der Erstattung wird derzeit durch den Landkreis München erarbeitet. Sobald die Einzelheiten hierfür feststehen, wird die Stadt darüber informieren.