Ab sofort sind die städtischen Aussegnungshallen wieder für Trauerfeiern geöffnet. Dabei sind aufgrund der Coronakrise Schutzmaßnahmen einzuhalten.
- Bei Trauerfeiern in den Aussegnungshallen müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen von 2 Metern einhalten. Die Sitzplätze sind dementsprechend gekennzeichnet. Es besteht Maskenpflicht.
- Im Freien dürfen maximal 50 Personen mit Mindestabstand von 1,50 Metern an Beerdigungen und Beisetzungen teilnehmen. Das Tragen einer Schutzmaske wird empfohlen.
- Aushänge zu Sterbefällen an den städtischen Friedhofsbekanntmachungstafeln werden bis auf weiteres nicht getätigt.
Die Bestattungsunternehmen sind angewiesen, auf die Einhaltung der Regeln zu achten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Friedhofsverwaltung