Corona – Öffnungen schrittweise - Neue Maßnahmen ab dem 18.05.2020

Donnerstag, 14. Mai 2020

In den nächsten Wochen werden schrittweise die am 05.05.2020 verkündeten Lockerungen der Corona-Maßnahmen durchgesetzt.
Während seit dem 11. Mai 2020 der Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen sowie für die vierten Klassen der Grundschule begonnen hat, kehren ab 18.05.2020 auch die ersten Klassen der Grundschule, die fünften Klassen der Mittelschule und die fünften und sechsten Klassen der Realschulen und des Gymnasiums zurück in die Klassenräume.
Auch die Kindertagesbetreuung wird schrittweise erweitert. Zunächst kann der Notbetrieb ausgeweitet werden. So sind die Öffnung der Tagespflege mit maximal fünf fremden Kinder gleichzeitig sowie die Öffnung von Waldkindergärten, die Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen, mit (drohender) Behinderung, die Betreuung von Hortkindern der vierten Klasse und von Kindern studierender Alleinerziehender möglich. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten Ihrer Kindertagesstätte.
Ab 18. Mai 2020 wird die Gastronomie wieder hochgefahren. Außenbereiche (z. B. Biergärten) dürfen ab dann wieder geöffnet werden. Die Öffnung von Speisegaststätten im Innenbereich folgt ab 25. Mai 2020.
Bereits seit dieser Woche dürfen unter strengen Auflagen auch Tierparks und botanische Gärten, Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten sowie Fahrschulen und Musikschulen wieder öffnen. Die Stadtbibliothek Unterschleißheim steht Ihnen damit demnächst wieder für Ihre Recherche zur Verfügung. Wir werden hierzu noch gesondert berichten.
Um mit der schrittweisen Öffnung der öffentlichen Einrichtungen jedoch keine weitere Infektionswelle auszulösen, gelten für alle Lockerungen strenge Auflagen wie die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen und die Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) und weiterhin achtsamer Umgang mit den Mitmenschen.
Bitte informieren Sie sich über die gesetzlichen Regelungen auf www.unterschleissheim.de/corona2020

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