Ausgangsbeschränkungen - Maßnahmen vorerst bis 10. Mai 2020 verlängert

Mittwoch, 29. April 2020

Am Dienstag, den 28. April 2020 wurden in Bayern die Ausgangsbeschränkungen und Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie zunächst bis einschließlich 10. Mai 2020 um eine Woche verlängert. Nachdem die Ansteckungsrate sich deutschlandweit wieder etwas erhöht hat, wurden auch in Unterschleißheim höhere Neuinfektionszahlen vermeldet. Es kann insofern keine Entwarnung für Deutschland, Bayern oder Unterschleißheim gegeben werden. Wichtig ist es aktuell, die Zahlen an Neuinfektionen so zu verringern, dass die Gesundheitsämter die einzelnen Infektionsketten nachvollziehen können. Nur in diesem Fall können Kontaktpersonen gezielt gesucht werden und eine unkontrollierte Verbreitung bei gleichzeitigen Lockerungen verhindert werden. Aus diesem Grund die Bitte an alle Unterschleißheimerinnen und Unterschleißheimer: Auch wenn es schwer fällt, bleiben Sie weiterhin, soweit möglich, zu Hause. Wenn Sie das Haus verlassen, beachten Sie die Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV und halten Sie die Mindestabstände zu anderen Personen ein.

In der bayerischen Kabinettssitzung wurde am 28.04.2020 folgendes beschlossen:

  • Gottesdienste und Versammlungen mit maximal 50 Teilnehmern werden ab dem 4. Mai 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt.
  • Alle Ladengeschäfte können seit dem 29. April 2020 öffnen, sofern sie ihre Ladenfläche auf 800 qm begrenzen. Nur Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte, der KFZ-Handel und die weiteren Geschäfte des täglichen Bedarfs, die schon bisher geöffnet waren, sind davon ausgenommen. Es gilt der Grundsatz, dass pro 20 qm Verkaufsfläche nur ein Kunde kommen darf.
  • Ab dem 4. Mai 2020 dürfen Friseur- und Fußpflegebetriebe wieder öffnen und auch Physiotherapeuten uneingeschränkt arbeiten – jeweils verpflichtend mit Maske.
  • Alle übrigen bisherigen Regelungen wie die Ausgangsbeschränkung bleiben in Kraft bis zum 10. Mai 2020, auch die Einreise-Quarantäneverordnung.


Die kurze Verlängerung der Schutzmaßnahmen wurde getroffen, um weitere nötige Anpassungen nach den Gesprächen zwischen den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zum 11. Mai 2020 zu ermöglichen.

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