Bereits jetzt verzeichnet die Feuerwehr Brandeinsätze im Zusammenhang mit der Reinigung von Masken und warnt daher: Masken mit einem Drahtbügel im Nasenbereich dürfen nicht in die Mikrowelle zur Reinigung. Funkenbildung könnte die Maske und die Mikrowelle in Brand setzen. Es ist ausreichend, die Masken bei mindestens 60 Grad in der Waschmaschine zu waschen
Mund-Nasen-Bedeckung sind deutschlandweit ab Montag, den 27. April Pflicht. In Bayern gilt sie in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr. Gemeint sind Stoffmasken, die Mund und Nase bedecken, allerdings ist auch ein Schal in Ordnung. Eine Maske zu tragen, ersetzt jedoch die Hygiene- und Abstandsregeln nicht. Bitte achten Sie zudem darauf, die Maske beim Tragen nicht anzufassen.
Feuerwehr warnt: Masken nicht in die Mikrowelle
Mittwoch, 22. April 2020