Auswirkungen des Coronavirus - Steuererleichterungen für Unternehmen

Mittwoch, 18. März 2020

Um die Unternehmen in der aktuell schwierigen Lage aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus zu unterstützen, können sie Steuererleichterungen bei der Stadt beantragen. Für das Veranlagungsjahr 2020 ist ein Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen möglich. Darüber hinaus ist es den Unternehmen möglich, einen Antrag auf zinslose Stundung ihrer Steuerlast zu stellen. Weiterhin stellt die Stadt den Antrag zum Soforthilfeprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie für besonders geschädigte gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe zur Verfügung.

Unternehmen die von Steuererleichterungen Gebrauch machen möchten, finden die nötigen Anträge und Datenschutzhinweise auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de/corona2020
Weitergehende Fragen können Sie an die Steuerstelle der Stadt unter gewerbesteuer @ush.bayern.de richten. Für telefonische Fragen zur Gewerbesteuer wenden Sie sich an 089 31009-243, für Fragen zu Stundungen wenden Sie sich an 089 31009-153.

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