Dreijährige Aussetzung der Hundesteuerpflicht für Hundeführerscheinbesitzer - Hundeführerschein lohnt sich

Mittwoch, 12. Februar 2020

Seit dem 14.02.2020 ist es möglich, einen formlosen Antrag auf Erlass der Hundesteuer für drei Jahre zu stellen, sofern man einen Hundeführerschein vorweisen kann. Dieser muss durch eine Prüfungsbestätigung nachgewiesen werden, die auf der Homepage der Stadt zusammen mit der geänderten Hundesteuersatzung zu finden ist: https://www.unterschleissheim.de/rathaus-politik-buergerservice-online/rathaus/satzungen-verordnungen.html

In Unterschleißheim sind rund 1.000 Hunde registriert. Immer häufiger kommt es zu Beschwerden von Unterschleißheimer Bürgerinnen und Bürgern, die sich von Hunden in Unterschleißheim in verschiedener Art und Weise belästigt fühlen. Die Stadt möchte deshalb durch den Erwerb eines „Hundeführerscheins“ für Hundehalter einen Anreiz für ein besseres Miteinander schaffen.

Der Hundeführerschein darf nur nach erfolgreicher Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung nach den Vorgaben der Bayerischen Landestierärztekammer ausgestellt werden. Darin inbegriffen sind u. a. Verhalten im Alltag und in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verhalten im Freilauf, Gehorsam und Leinenführigkeit sowie Körpersprache, Erziehung und Sozialverhalten des Hundes.
Jeder Hundebesitzer ist dazu verpflichtet sein Tier bei der Stadt anzumelden. Bitte denken Sie daran, dass das Versäumnis dieser Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld belegt werden kann.

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