Nachdem der Bestattungsvertrag für die städtischen Friedhöfe gekündigt wurde, sind nun ab dem 1. April 2020 die Friedhöfe an der Nelkenstraße und am Waldfriedhof für alle Bestatter freigegeben.
Hintergrund für diese Änderung ist die Kündigung der Zusammenarbeit durch den bisherigen Bestatter. Zwei Ausschreibungen der Stadt für einen neuen Bestattungsvertragspartner endeten mangels Bewerber ergebnislos. So darf nun jeder Bestatter, der die erforderliche Sachkunde nachweisen kann, ab April 2020 auf den städtischen Friedhöfen beisetzen. Dadurch fallen die Gebühren für die Bestattungsdienstleistungen, z. B. für Öffnen und Schließen von Gräbern, aus der Friedhofsgebührensatzung heraus. Stattdessen werden diese Leistungen vom privat beauftragten Bestatter in Rechnung gestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, die Preise für Bestattungsdienstleistungen zwischen den Anbietern zu vergleichen. Anders als vorher sind sämtliche Bestattungsdienstleistungen aus einer Hand erhältlich. Nach wie vor werden aber die Grabgebühren und die Aussegnungshallennutzung von der Stadt abgerechnet. Angehörige bekommen somit weiterhin zwei Rechnungen: eine von der Stadt und eine vom Bestatter.
Vorteilhaft ist dabei, dass ein vielfältiges Angebot mehr Wahloptionen bietet. Das Abrechnungsverfahren wird zudem für die Verwaltung vereinfacht. Gleichzeitig sind verstärkte Kontrollen vonseiten der Verwaltung erforderlich, um Unregelmäßigkeiten zu vermeiden, auch, da möglicherweise nicht alle Bestatter mit den Gegebenheiten in Unterschleißheim vertraut sind. Die Gebühren, die vorher als Fixpreis festgelegt waren, unterliegen nun der freien Marktwirtschaft. Andere Kommunen machten mit einer Freigabe der Friedhöfe für alle Bestatter positive Erfahrungen. Die Verwaltung wird die Entwicklungen beobachten, um ein Fazit für Unterschleißheim ziehen zu können.
Weitere Informationen bei der Friedhofsverwaltung
Tel. 089 310 09 – 240/ 136
E-Mail: cschormair@ush.bayern.de / swildgruber@ush.bayern.de