Kostenlos Busfahren in Unterschleißheim
Unterschleißheimer BürgerInnen können sich seit 01.07.2021 die Kosten für Fahrten mit MVV-Bussen im Stadtgebiet nachträglich erstatten lassen. Das Projekt geht zurück auf einen erfolgreichen Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt 2020, wurde in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 11.05.2021 beschlossen und in der Umwelt- und Verkehrsausschuss-Sitzung am 10.05.2022 bis Ende 2025 verlängert.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen oder im Rathaus ausgedruckt abholen.
Für das Einreichen des Antrages zur Kostenerstattung für Busfahrten nach dem 01.07.2022 gelten folgende Änderungen:
- Für die Einreichung/Erstattung der Fahrkosten wird ein Mindestbetrag von 15 € festgelegt.
- Der Erstattungszeitraum ist nicht mehr quartalsmäßig festgelegt (d. h. die Fahrkarten können über mehrere Quartale verwendet werden). VielfahrerInnen können auch weiterhin ihre Fahrkarten sammeln und gebündelt quartalsweise zur Kostenerstattung einreichen.
Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Kostenerstattung. Bei Fragen rund um die Antragstellung stehen wir Ihnen gerne auch unter 089 31009 196 persönlich zur Verfügung:
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Warum muss ich trotzdem eine Fahrkarte kaufen?
Als Teil des MVV-Verbundgebiets kann die Stadt Unterschleißheim keine eigenständige Tarifänderung beschließen und Fahrten mit MVV-Bussen pauschal zum Nulltarif anbieten. Die MVV GmbH müsste auf das anfallende Beförderungsentgelt verzichten, da keine Möglichkeit einer pauschalen Erstattung durch die Stadt Unterschleißheim besteht. Nach wie vor müssen Fahrgäste daher bei Fahrten mit den MVV-Buslinien 215, 218, 219, 299, 772, X202 und X206 eine Fahrkarte lösen und entwerten.
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Werden Abos und Zeitkarten für den MVV erstattet?
Im Rahmen des Projekts aus dem Bürgerhaushalt erfolgt keine Erstattung von Abos und Zeitkarten für den MVV. Alle Informationen rund um die Kostenerstattung von Abos und Zeitkarten finden Sie auf den Seiten zur „Landkreis-Flat “.
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Warum werden keine Fahrten mit der Linie 291, 693 oder 771 erstattet?
Die MVV-Buslinie 291 (Dachau S R - Oberschleißheim S - Unterschleißheim S West), 693 (Hohenkammer – Kammerberg – Lohhof (S) Süd/Schulzentrum) und 771 (Lohhof-S-Süd – Haimhausen – Kammerberg – Petershausen-S-R) verfügen lediglich über zwei bzw. eine Haltestellen im Stadtgebiet und sind daher nicht Bestandteil der Kostenerstattung.
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Warum ist das Angebot der Kostenerstattung zeitlich beschränkt?
Nach einer erfolgreichen Probephase ist die Kostenerstattung für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 verlängert worden. Es wird jährlich ein entsprechendes Budget bereitgestellt, das nur für das entsprechende Jahr gültig ist. Daher ist die jährliche Kostenerstattung bis zur Ausschöpfung dieses Budgets begrenzt, bevor im nächsten Jahr erneut das Budget bereitgestellt wird.
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Warum können keine MVV-OnlineTickets (Print-at-Home-Ticket) eingereicht werden?
Die MVV GmbH bietet Einzelfahrkarten und Streifenkarten nicht als MVV-OnlineTicket an. Daher umfasst die Kostenerstattung zwar MVV-HandyTickets, jedoch keine MVV-OnlineTickets, die zwar digital erworben, jedoch ausgedruckt mitgeführt werden müssen.
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Warum wird das Deutschlandticket nicht erstattet?
Mit dem Deutschlandticket kann nicht nur im Stadtgebiet Unterschleißheim gefahren werden, sondern es kann bundesweit mit dem ÖPNV gefahren werden. Das entspricht nicht dem Zweck der Fahrtkostenerstattung der Stadt, denn diese ist gezielt auf Fahrten in Unterschleißheim begrenzt. Durch das Nicht-Erstatten des Deutschlandtickets kann sichergestellt werden, dass die Nutzergruppe der Fahrtkostenerstattung weiterhin angesprochen wird. Zudem liegt der Erstattungsbetrag im Durchschnitt deutlich unter den 49,00 €, sodass die Stadt davon ausgeht, dass die Nutzergruppe weiterhin die gewohnten Fahrkarten nutzen wird.