Stadt Unterschleißheim
Sachgebiet Grundsatz- & Flächennutzungsplanung
Rathausplatz 1
85716 Unterschleißheim
Unterschleißheimer BürgerInnen können sich seit 01.07.2021 die Kosten für Fahrten mit MVV-Bussen im Stadtgebiet nachträglich erstatten lassen. Das Projekt geht zurück auf einen erfolgreichen Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt 2020, wurde in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 11.05.2021 beschlossen und in der Umwelt- und Verkehrsausschuss-Sitzung am 10.05.2022 bis Ende 2025 verlängert.
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen oder im Rathaus ausgedruckt abholen.
Für das Einreichen des Antrages zur Kostenerstattung für Busfahrten nach dem 01.07.2022 gelten folgende Änderungen:
Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Kostenerstattung. Bei Fragen rund um die Antragstellung stehen wir Ihnen gerne auch unter 089 31009 196 persönlich zur Verfügung:
Als Teil des MVV-Verbundgebiets kann die Stadt Unterschleißheim keine eigenständige Tarifänderung beschließen und Fahrten mit MVV-Bussen pauschal zum Nulltarif anbieten. Die MVV GmbH müsste auf das anfallende Beförderungsentgelt verzichten, da keine Möglichkeit einer pauschalen Erstattung durch die Stadt Unterschleißheim besteht. Nach wie vor müssen Fahrgäste daher bei Fahrten mit den MVV-Buslinien 202, 215, 218, 219, 299, 772 eine Fahrkarte lösen und entwerten.
Im Rahmen des Projekts aus dem Bürgerhaushalt erfolgt keine Erstattung von Abos und Zeitkarten für den MVV. Alle Informationen rund um die Kostenerstattung von Abos und Zeitkarten finden Sie auf den Seiten zur „Landkreis-Flat “.
Die MVV-Buslinie 291 (Dachau S R - Oberschleißheim S - Unterschleißheim S West), 693 (Hohenkammer – Kammerberg – Lohhof (S) Süd/Schulzentrum) und 771 (Lohhof-S-Süd – Haimhausen – Kammerberg – Petershausen-S-R) verfügen lediglich über zwei bzw. eine Haltestellen im Stadtgebiet und sind daher nicht Bestandteil der Kostenerstattung.
Nach einer erfolgreichen Probephase ist die Kostenerstattung für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 verlängert worden. Es wird jährlich ein entsprechendes Budget bereitgestellt, das nur für das entsprechende Jahr gültig ist. Daher ist die jährliche Kostenerstattung bis zur Ausschöpfung dieses Budgets begrenzt, bevor im nächsten Jahr erneut das Budget bereitgestellt wird.
Die MVV GmbH bietet Einzelfahrkarten und Streifenkarten nicht als MVV-OnlineTicket an. Daher umfasst die Kostenerstattung zwar MVV-HandyTickets, jedoch keine MVV-OnlineTickets, die zwar digital erworben, jedoch ausgedruckt mitgeführt werden müssen.
Mit dem Deutschlandticket kann nicht nur im Stadtgebiet Unterschleißheim gefahren werden, sondern es kann bundesweit mit dem ÖPNV gefahren werden. Das entspricht nicht dem Zweck der Fahrtkostenerstattung der Stadt, denn diese ist gezielt auf Fahrten in Unterschleißheim begrenzt. Durch das Nicht-Erstatten des Deutschlandtickets kann sichergestellt werden, dass die Nutzergruppe der Fahrtkostenerstattung weiterhin angesprochen wird. Zudem liegt der Erstattungsbetrag im Durchschnitt deutlich unter den 49,00 €, sodass die Stadt davon ausgeht, dass die Nutzergruppe weiterhin die gewohnten Fahrkarten nutzen wird.