Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, vom 11.07.2013, (Az.: 61120 -611ppi/058-2300#001) liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) bis 01.09.2013 im Rathaus Unterschleißheim, III. OG, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München, eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).