Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 22.03.2010 die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen Auslegung beschlussmäßig behandelt. Das Verfahren findet gem. § 13 a als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschleunigt statt. Eine Umweltprüfung wird nicht vorgenommen.
Der Entwurf des gemäß Beschluss vom 22.03.2010 überarbeiteten Bebauungsplanes Nr. 115 a in der Fassung vom 22.03.2010 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 25.06.2010 bis 29.07.2010 im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt ? (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr.115 a "Landshuter Straße/Peter-Schuster-Weg" (Teiländerung BPl.-Nr. 115)
Dienstag, 29. Juni 2010