Bekanntmachung über die Satzung der Stadt Unterschleißheim über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung)

Donnerstag, 04. April 2024

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 den Erlass einer neuen Vorkaufsrechtssatzung für die Fl.-Nr. 1102/2, 1104/153, -/154, -/155, 1130/4, -/15, -/23, -/26, 1131, 1132/6T beschlossen.

Die Vorkaufsrechtssatzung wurde am 27.03.2024 ausgefertigt und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Vorkaufsrechtssatzung liegt in der Zeit

vom 28.03.2024 – 18.04.2024

während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr. 1, 85716 Unterschleißheim, zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Unterschleißheim, 27.03.2024


Christoph Böck
Erster Bürgermeister

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