In den vergangenen Wochen sind bei der Stadt Unterschleißheim vermehrt Meldungen und Beschwerden eingegangen, die Konflikte zwischen (frei umherlaufenden) Hunden und JoggerInnen, SpaziergängerInnen, Radfahrenden und Familien mit Kindern thematisieren. Auch das leidige Thema Hundekot ist nach wie vor ein großes Ärgernis. Die Stadt nimmt dies zum Anlass, sowohl an die geltenden Vorschriften zu erinnern als auch an die Bereitschaft zur Rücksichtnahme zu appellieren.
Besonders hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die im Valentinspark geltende Anleinpflicht für alle Hunde und das strikte Verbot des Mitführens von Hunden auf Kinder- und Grünspielplätzen. Bitte halten Sie sich konsequent daran, da bei Nichtbeachtung ein Bußgeld droht.
Viele Städte und Gemeinden haben Verordnungen zur Anleinpflicht von großen Hunden, also mit einer Schulterhöhe ab 50 cm, erlassen. Hiervon wurde in Unterschleißheim bislang abgesehen. Umso höher sind deshalb die Sorgfaltspflicht und das Verantwortungsbewusstsein der HundehalterInnen zu bewerten.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Hund niemand anderen belästigt, angreift oder gar verletzen kann. Bitte bedenken Sie, dass Sie für Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt, in vollem Umfang haften. Gerade weil das Verhalten von frei laufenden Hunden bei innerorts regelmäßig zu erwartenden Kontakten mit Menschen nur begrenzt vorhersehbar ist, sollten Sie Ihren Hund vorsichtshalber anleinen, wenn sich Kinder, PassantInnen, Radfahrerende oder auch andere Hunde nähern.
Dies gilt im Übrigen auch bei Ausflügen und Spaziergängen in der freien Natur. Insbesondere während der Brut- und Setzzeit (bis Juni) sollten Sie Ihren Hund zum Schutz freilebender Tiere in zusammenhängenden Wiesengebieten und an Waldrändern an die Leine nehmen. Zuletzt weisen wir die HundehalterInnen nochmals auf Ihre Verpflichtung hin, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen ordnungsgemäß zu beseitigen.