Wenn keine Benutzungspflicht für RadfahrerInnen angeordnet ist, können diese auf der Straße fahren.
Das ist u. a. bei Tempo-30-Straßen oder -Zonen, z. B. in der Heimgarten-, Buchen- oder Alleestraße, der Fall. Bei solchen Straßen ist immer mit RadfahrerInnen auf der Straße zu rechnen. Parkende Fahrzeuge stellen dabei ein Gefährdungspotential für die auf der Straße fahrenden RadfahrerInnen dar. Dazu gehört das Ein- und Ausparken, das Öffnen von Wagentüren und auch das Liefern und Halten in zweiter Reihe. Daher sollte beim Türöffnen immer darauf geachtet werden, ob sich Radfahrende oder Fahrzeuge nähern. Auch beim Ausparken oder Rückwärtsfahren sollte jederzeit mit Radverkehr oder Fahrzeugen gerechnet werden. Um den Abstand zu parkenden Fahrzeugen einzuhalten, kann es durchaus dazu kommen, dass die RadfahrerInnen weit mittig auf der Straße fahren müssen. Beim Überholen eines Radfahrers auf der Straße ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten.
Bitte beachten Sie diese Regeln für ein sicheres Miteinander. Vielen Dank! www.unterschleissheim.de/FahrFahren
Fair Fahren – Rücksicht aufeinander - Kfz-Verkehr und Fahrradverkehr gemeinsam auf der Straße
Mittwoch, 21. Juni 2023